Betriebsräte-Richtlinie: Kommission legt Revisionsvorschlag vor
Am 24. Januar hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine überarbeitete Europäische Betriebsräte-Richtlinie (EBR) veröffentlicht.
Wichtige Änderungen sind:
- Gleiche Rechte für Arbeitnehmer in multinationalen Unternehmen, die in der EU/im EWR tätig sind, um die Einrichtung einer neuen Betriebsräte-Richtlinie zu beantragen: Ausnahmen von der derzeitigen Richtlinie werden gestrichen, so dass 5,4 Mio. Arbeitnehmer in 320 multinationalen Unternehmen mit bereits bestehenden Vereinbarungen die Einrichtung eines Europäischen Betriebsrates (EBR) beantragen können.
- Es wird sichergestellt, dass die EBR die Arbeit der nationalen Unterrichtungs- und Anhörungsgremien ergänzen und sich nicht mit ihnen überschneiden.
- Arbeitnehmer in multinationalen Unternehmen müssen rechtzeitig und sinnvoll zu Fragen angehört werden, die sie betreffen.
- EBR-Mitglieder sollten eine begründete Antwort auf ihre Stellungnahme erhalten, bevor die Unternehmensleitung eine Entscheidung zu länderübergreifenden Angelegenheiten trifft.
- Die Unternehmensleitung muss Begründungen liefern, wenn Vertraulichkeit als Grund dafür angeführt wird, den Informationsfluss einzuschränken.
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