Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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15.12.2023

Beihilfen: EU-Kommission erlässt neue De minimis-Verordnungen

Die Kommission hat am 13. Dezember die neuen Verordnungen bezüglich kleinen Beihilfebeträgen (De-minimis-Verordnung) sowie für kleine Beihilfebeträge für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI-De-minimis-Verordnung) angenommen.

Neue De-minimis-Verordnung

  • Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen von 200.000 € (seit 2008) auf 300.000 € über drei Jahre, um der Inflation Rechnung zu tragen.
  • Einführung eines verpflichtenden Zentralregisters ab 2026, wodurch sich die Berichtspflichten für Unternehmen verringern.
  • Leider wurde die zwischenzeitlich im Entwurfstext vorhandene Ausnahme für Beträge bis 1.000 € im finalen Text nicht übernommen.
  • Einführung von "Safe Harbours" für Finanzintermediäre, um die Gewährung von Beihilfen in Form von Darlehen und Garantien weiter zu erleichtern.

Neue DAWI De minimis-Verordnung

  • Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen von 500.000 € (seit 2012) auf 750.000 € über drei Jahre, um der Inflation Rechnung zu tragen.
  • Ebenfalls Einführung eines verpflichtenden Zentralregisters ab dem 1. Januar 2026.

Die überarbeiteten Verordnungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2030.

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