Bauprodukte-Verordnung: Trilogeinigung erzielt
Am 13. Dezember haben sich EU-Kommission, Rat und EU-Parlament im Trilog auf den Text der neuen Bauproduktenverordnung (BauPVO) geeinigt. Der Text wurde noch nicht veröffentlicht.
Handwerksrelevante Punkte:
- Standardisierungsverfahren: Die vereinbarten Regeln zielen darauf ab, das Normungsverfahren, zu beschleunigen.
- Anwendungsbereich: Der Anwendungsbereich wurde enger gefasst, insbesondere Materialien, die für den 3D-Druck benötigt werden, sowie die Direktinstallation sind von der Verordnung ausgeschlossen.
- Recycling-Produkte: Der Anhang zur BauPVO enthält eine Liste von Umweltanforderungen, die die Hersteller in die Leistungs- und Konformitätserklärung aufnehmen müssen, sobald Bewertungsmethoden für die Nachhaltigkeitsanforderungen definiert und in die einschlägigen Normen übernommen wurden.
- Öffentliche Auftragsvergabe: Die EU-Kommission kann mittels delegierter Rechtsakte Nachhaltigkeitskriterien für die öffentliche Auftragsvergabe erlassen. Ziel ist es, die Nachfrage nach nachhaltigen Bauprodukten zu stimulieren. Die Anwendung durch die Mitgliedstaaten bleibt freiwillig.
- Digitalisierung: Auf Basis der Ökodesign-Verordnung wird das Konzept des digitalen Produktpasses in die BauPVO eingeführt, der die Bereitstellung von Produktinformationen in einem digitalen Format ermöglicht.
- Übergangsfrist: In der vorläufigen Einigung wird eine 15-jährige Übergangszeit vom alten zum neuen Rechtsrahmen festgelegt.
Rat und EU-Parlament müssen dem Text noch formal zustimmen.
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