EU und Mexiko unterzeichnen Freihandelsabkommen
Am 22. Mai haben die EU und Mexiko ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Zum einen wurde ein Modernisiertes Gesamtabkommen (MAG) vereinbart sowie ein Interimsabkommen (iAT).
Die nun geschlossenen Abkommen aktualisieren das seit 2000 gültige Handelsabkommen. Die mexikanische Wirtschaft ist nach Brasilien die zweitgrößte Lateinamerikas und die dreizehntgrößte der Welt. Bereits mit dem vorherigen Abkommen waren viele Industriegüter von Zöllen ausgenommen.
Änderungen sehen nun vor:
- Lebensmittel werden weitgehende zollfrei. Zudem werden geographische Angaben von Lebensmitteln aus der EU auch in Mexiko geschützt.
- Für weiterhin bestehende Zölle werden Prozesse vereinfacht. Der Zugang zu kritischen Rohstoffen wird für die EU erleichtert, indem für sie dieselben Preise gelten wie für mexikanische Käufer.
- Bei öffentlicher Auftragsvergabe werden, neben der nationalen Ebene, auch auf regionaler und lokaler Ebene Unternehmen der Vertragspartner in der jeweils anderen Region teilnehmen können.
- Im Dienstleistungsbereich werden neben Finanzdienstleistungen auch die Märkte für Post, Telekommunikation, Verkehr, Digitaler Handel und Umweltdienstleistungen zugänglicher werden.
Als nächstes müssen die EU und Mexiko beide Abkommen ratifizieren. Das MGA wird von den Mitgliedstaaten ratifiziert, das iTA muss durch das Europäische Parlament und anschließend den Rat bestätigt werden.
Das neue Abkommen wird ab dem 1. Januar 2027 angewendet werden.