Trilogeinigung zum KI-Omnibus erzielt
EU-Parlament und Rat haben sich am 7. Mai im Trilog auf den sogenannten "KI-Omnibus" (Digital Omnibus on AI) geeinigt. Ziel ist es, Doppelregulierungen und bürokratische Hürden abzubauen.
Die zentralen Ergebnisse der vorläufigen Einigung umfassen:
- Verschiebung der Maschinenverordnung: Die Maschinenverordnung wird aus dem Anwendungsbereich der Hochrisiko-Vorgaben des AI Acts (Anhang I, Abschnitt A) herausgenommen. Dies war einer der Streitpunkte beim letzten Trilog gewesen da sich die Verhandler nicht auf ein Abkommen zur Wechselwirkung des KI-Gesetzes mit den sektoralen Regelungen einigen konnten.
- Verschiebung der Fristen für Hochrisiko-KI um zwei Jahre: Zudem sollen neue Fristen für Hochrisiko-Systeme gelten: Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme treten nun am 2. Dezember 2027 in Kraft. Systeme, die als Sicherheitskomponenten in Produkten eingesetzt werden, unterliegen ab dem 2. August 2028 den neuen Regeln.
Für das Handwerk relevant ist vor allem, dass die Verantwortung für KI-Kompetenz in Unternehmen verschoben wird. Die harte rechtliche Verpflichtung zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 für Anbieter und Betreiber wird zu einer bloßen Förder- und Ermutigungspflicht für die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten herabgestuft. Allerdings bleibt der Kompetenzaufbau im eigenen Unternehmensinteresse wichtig, um Haftungsrisiken bei Fehlern im KI-Einsatz zu minimieren.
Rat und EU-Parlament müssen den Kompromiss muss noch offiziell bestätigen und verabschieden.