Der Krieg in der Ukraine führt zu einer humanitären Katastrophe und außerdem zu unabsehbaren außen- und sicherheitspolitischen Umwälzungen. ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer hat die Unterstützung des Handwerks für die Maßnahmen der Bundesregierung und der internationalen Gemeinschaft zugesichert, vor allem aber die Solidarität mit den Menschen in der Ukraine zum Ausdruck gebracht.
Sanktionen
Beschäftigung ukrainischer Flüchtlinge
Zivilrechtliche Folgen des Ukraine-Kriegs
Humanitäre Hilfen für Flüchtlinge aus der Ukraine: "Handwerk steht – Handwerk hilft"
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Geschädigter
Cybersicherheit
Wirtschaftshilfen für vom Krieg betroffene Unternehmen
Ansprechpartner
Sanktionen
Sanktionen gegenüber Russland
Die EU hat, in Abstimmung mit den USA und weiteren Ländern, gegenüber Russland Sanktionen verhängt. Diese Sanktionen sind zum einen personenbezogen (politische, militärische und wirtschaftliche Elite Russlands), zum anderen güterbezogen und betreffen zusätzlich das Finanzierungssystem. Insgesamt zielen diese Sanktionen auf möglichst umfängliche Wirkungen gegenüber Russland bei gleichzeitig möglichst geringen negativen Auswirkungen auf die EU-Wirtschaft. Die Hermes-Exportkreditversicherung wurde für Neugeschäfte ausgesetzt; bereits laufende Exportvorgänge sind hiervon nicht betroffen.
Russische Gegensanktionen
Die russische Regierung hat die Aus- und Einfuhr bestimmter Produkte und Rohstoffe untersagt sowie Kapitalverkehrskontrollen erlassen. Die Gegensanktionen betreffen vor allem Personen und Unternehmen aus Ländern, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben. Es wird zudem erwartet, dass in Kürze ein „Enteignungsgesetz“ beschlossen wird, das die russischen Niederlassungen ausländischer Unternehmen aus „unfreundlichen Staaten“ betreffen würde.
Weitere Informationen:
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Auf der Webseite des BAFA findet sich zudem eine Matrix zu den Verboten, Genehmigungspflichten und Ausnahmen in Bezug auf die Russland-Sanktionen. - Germany Trade & Invest (GTAI)
- Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (OA)
Sanktionen gegenüber Belarus
Auch bezüglich Belarus wurden zwischenzeitlich personenbezogene Sanktionen eingeführt. Die für Russland geltenden güterbezogenen Sanktionen werden gleichfalls auch auf Belarus erstreckt, um nicht zuletzt etwaige Umgehungsversuche Russlands zu verhindern. Die für Belarus bereits verhängten Export-Verbote in die EU werden ergänzt um die Bereiche Rohholz und verarbeitetes Holz, Zement, Eisen, Stahl und Reifen. Laufende Verträge sind hiervon nicht berührt, müssen nun aber binnen dreier Monate beendet werden.
Absage Euroskills in St. Petersburg
Wegen der Kriegshandlungen Russlands in der Ukraine wurden die für 2023 in St. Petersburg geplanten Euroskills abgesagt. Der ZDH begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.
Ukrainische Bürger und Flüchtlinge: Aufenthalt und Beschäftigung
Der Krieg in der Ukraine wird zu einem starken Zustrom von Flüchtlingen in die Europäische Union und nach Deutschland führen. Die Europäische Union hat am 3. März 2022 die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Nach den Vorgaben dieser Richtlinie können EU-Mitgliedstaaten Flüchtlingen sofortigen humanitären Schutz für zunächst ein Jahr, verlängerbar auf bis zu maximal drei Jahre, gewähren. Diese Richtlinie ist mit § 24 Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) in deutsches Recht umgesetzt worden. Damit haben ukrainische Flüchtlinge direkten Zugang zum deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt.
Weitere Informationsangebote im Netz
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat umfangreiche FAQs zu den arbeits- und sozialrechtlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigung ukrainischer Flüchtlinge veröffentlicht.
- Auch die Bundesagentur für Arbeit stellt Informationen rund um die Beschäftigung ukrainischer Flüchtlinge bereit.
- Aktuelle Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine bietet z.B. die IQ Fachstelle Einwanderung.
- Das Projekt "Erfolgreich integrieren" soll Unternehmen dabei helfen die Potenziale Geflüchteter zu nutzen.
Anerkennung von Berufsqualifikationen
Für die Arbeitsaufnahme von Ukrainern bzw. deren abhängige Beschäftigung ist keine Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich. Sofern eine Berufsanerkennung dennoch, z.B. wegen einer längerfristigen Bleibeabsicht angestrebt wird, führen Handwerkskammern die Anerkennungsverfahren für handwerkliche Berufsqualifikationen durch. Ein in ukrainischer Sprache aufgelegter Flyer des Bundesbildungsministeriums (BMBF) und des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) gibt Hinweise zum Anerkennungsverfahren.
Ausführliche Informationen zu ukrainischen Berufsabschlüssen bietet das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen.
Zivilrechtliche Folgen des Ukraine-Kriegs
Die kriegerischen Handlungen in der Ukraine können auch zivilrechtliche Folgen für Handwerksbetriebe haben, die in Vertragsbeziehungen mit Unternehmen stehen, die in der Ukraine oder Russland angesiedelt sind. Seit Ende Februar wurden seitens der Europäischen Union verhängte Embargomaßnahmen gegen Russland in Form von EU-Sanktionsverordnungen erweitert, verschärft und ergänzt. Daneben ist die Hauptursache für Störungen des Geschäftsbetriebs die Verschärfung der Lieferengpässe durch den Ausfall ukrainischer Betriebe als Lieferanten. Insbesondere kann die Verfügbarkeit von Rohstoffen beeinträchtigt sein. Als Folge dieser Auswirkungen kann es dazu kommen, dass Betriebe vertraglich zugesicherte Leistungen ihren Kunden gegenüber nicht oder nicht rechtzeitig erbringen können. Zudem fällt für einige Betriebe das Exportgeschäft nach Russland und/oder in die Ukraine weg. Das Praxis Recht bietet einen allgemeinen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte.
Praxis Recht zum Download
#WirtschaftHilft

Foto: BDA
Zur Unterstützung einer bedarfsgerechten Hilfe haben BDA, BDI, DIHK und ZDH in enger Zusammenarbeit die Initiative #WirtschaftHilft ins Leben gerufen.
Ansprechpartner
Beim ZDH stehen Ansprechpartner zu unterschiedlichen Themenfeldern zur Verfügung:
Außenwirtschaftsberatung: Michael Olma, Abteilung Gewerbeförderung (auch die Außenwirtschaftsberater der Handwerksorganisation beraten im Zusammenhang mit der Ukraine)
Beschäftigungsbezogene Themen: Jan Dannenbring, Abteilung Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik
Steuerthemen: Carsten Rothbart, Abteilung Steuer- und Finanzpolitik
Ukraine-Hilfen: Ute Pesch, Abteilung Wirtschafts-, Energie- und Umweltpolitik