Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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19.10.2022

BMF-Schreiben zur Neuregelung der Verzinsung

Das BMF hat am 22. Juli 2022 zwei Schreiben zur Neuregelung der Verzinsung veröffentlicht.

Hintergrund:

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung (AO) und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) wurden u. a. die §§ 233, 233a, 238 und 239 AO geändert. Insbesondere wurde der Zinssatz der sog. Vollverzinsung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 geändert. Diese Änderung gilt rückwirkend in allen offenen Fällen.

In dem ersten BMF-Schreiben vom 22. Juli 2022 werden Anwendungsfragen der zuvor dargelegten Rechtsänderungen beantwortet.

Besonders hervorzuheben sind die Ausführungen zu Detailfragen hinsichtlich der Karenzzeit, Zinsberechnung, Zinsfestsetzungsfrist und Anrechnung. Auch werden in diesem Schreiben Ausführungen zum Vertrauensschutz nach § 176 AO bei Erstattungszinsen in verschiedenen Fallkonstellationen (Rz. 22 f.) gemacht. Ferner finden sich Erläuterungen zur Zinsberechnung, wenn innerhalb einer Zinsberechnung unterschiedliche Zinssätze anzuwenden sind (vgl. Rz. 15 ff.).

Das BMF erläutert in seinem zweiten Schreiben die derzeitige Verfahrenspraxis zur Umsetzung der gesetzlichen Übergangsregelung nach Art. 97 § 15 Abs. 16 EGAO. Hintergrund ist, dass zwar der Gesetzgeber die Neuregelung innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist (31.07.2022) eingeführt hat, jedoch die Finanzverwaltung aufgrund technischer Schwierigkeiten derzeit noch keine neuen Zinsbescheide mit dem veränderten Zinssatz erlassen kann.

Das Schreiben erläutert daher für verschiedene Fallkonstellationen die Vorgehensweise der Finanzverwaltung.

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