Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks

Förderprogramme

Fortbildungsteilnehmende der Höheren Berufsbildung im Handwerk können mit folgenden Programmen gefördert werden:

Aufstiegs-BAFöG

Seit 1996 gibt es das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), kurz Aufstiegs-BAföG. Das auch als "Meister-BAföG" bezeichnete Programm ist das wichtigste Förderinstrument für die berufliche Weiterbildung im Handwerk.


Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk e. V.

Ziele

Zweck der Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk ist die Förderung von jungen Handwerkerinnen und Handwerkern in der Entfaltung ihrer Begabung. 
 
Die Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk trägt dazu bei, dass begabte Gesellen und Gesellinnen ihre Leistungen im Rahmen von Berufswettbewerben unter Beweis stellen und sich durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu Führungskräften im Handwerk entwickeln können.

Kontakt

Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk e. V.
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin
Tel.: (030) 206 19 - 0
Fax: (030) 206 19 -460
E-Mail: info@zdh.de

Geschäftsführer:
Dr. Hendrik Voß
Tel. (030) 206 19 307
E-Mail schreiben

 


Über die Geschäftsstelle in Berlin können Sie Mitgliedsanträge und Anträge für eine Förderung durch die Stiftung beziehen.
Spendenkonto Konto bei der Landesbank Berlin I Berliner Sparkasse:
IBAN: DE30 1005 0000 0013 4278 06
BIC: BELADEBEXX

Aufgaben und Tätigkeit

Hauptaufgabe der Stiftung ist die Förderung der Teilnehmenden der Deutschen Meisterschaft im Handwerk - German Craft Skills sowie bei internationalen Berufswettbewerben.

Die Deutsche Meisterschaft im Handwerk ist ein Leistungswettbewerb, an dem junge Gesellen und Gesellinnen aus allen Handwerksberufen teilnehmen können. Ziel ist es, die Leistungen von Absolventen einer dualen Berufsausbildung im Handwerk in der Öffentlichkeit darzustellen, für das Handwerk und seine Ausbildungsleistungen zu werben und die Teilnehmenden in ihrer beruflichen Entwicklung zu stärken und zu motivieren. Der Wettbewerb findet auf Innungs-, Kammer-, Landes- und Bundesebene statt. Die jeweils besten Teilnehmer/innen eines Bundeslandes sind zum Wettbewerb auf Bundesebene zugelassen. Die Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk fördert die Durchführung des bundesweiten Wettbewerbs.

Die Stiftung für Begabtenförderung unterstützt auch die Durchführung internationaler Berufswettbewerbe. Sie fördert insbesondere die deutschen Wettbewerbsteilnehmer/innen aus handwerklichen Berufen.

Die Stiftung vergibt darüber hinaus in Ausnahmefällen Stipendien für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von jungen Handwerkern und Handwerkerinnen, soweit diese nicht durch sonstige öffentliche Programme gefördert werden können. Die individuelle Förderung von Begabten wird in erster Linie von der Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung (siehe unten) übernommen. Das Handwerk unterstützt diese bundesweiten Begabtenförderprogramme durch den Deutschen Handwerkskammertag als Mitgesellschafter der SBB.

Mitglieder

Die Mitgliedschaft im Verein steht jeder natürlichen und juristischen Person offen, die Interesse an der Begabtenförderung im Handwerk hat.

Mitglieder des Vereins sind der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Deutsche Handwerkskammertag, Handwerkskammern und Fachverbände des Handwerks sowie verschiedene sonstige Handwerksorganisationen. 


Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)

Ziele

Die SBB gibt jungen, besonders begabten Absolventen einer dualen Berufsausbildung einen Anreiz zur "Karriere mit Lehre" und unterstützt sie mit Mitteln des Programms "Begabtenförderung berufliche Bildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Kontakt

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH

Lievelingsweg 102 - 10
453119 Bonn
Tel.: (0228) 6 29 31 - 0
Fax.: (0228) 6 29 31 - 11
Email: info@sbb-stipendien.de

Weiterbildungsstipendium

Logo und Schriftzug "Weiterbildungsstipendium - Durchstarten für Berufseinsteiger""

Stipendiatinnen und Stipendiaten dieses Programms erhalten bis zu 8.700 €. Die Förderung läuft über maximal drei Jahre.

Als begabt gilt, wer seine Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden hat, wer bei einem überregionalen Berufswettbewerb unter die ersten drei gekommen ist oder wer seine besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweist.

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen (Meister, Techniker, Betriebswirte, etc.) sowie bestimmte Studiengänge.

Achtung: Ansprechpartner für Begabte ist nicht die SBB, sondern die Zuständige Stelle (z. B. die Handwerkskammer).

www.weiterbildungsstipendium.de

Aufstiegsstipendium

Logo und Schriftzug "Aufstiegsstipendium - Studieren mit Berufserfahrung"

Berufsabsolventen, die in der Ausbildung und danach in einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit besondere Leistungen gezeigt haben, können sich für ein Aufstiegsstipendium bewerben. Das Stipendium fördert ein Studium bis zu einem ersten Abschluss. Für dieses Programm ist keine Altersgrenze vorgesehen. Das Programm ist Teil der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung "Aufstieg durch Bildung".

www.aufstiegsstipendium.de


Deutschlandstipendium

Schriftzug "Deutschland Stipendium"

Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 mit 300 Euro monatlich Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Die eine Hälfte trägt der Bund, die andere Hälfte ein privater Stifter. Stipendiaten erhalten das einkommensunabhängige Fördergeld zusätzlich zu BAföG-Leistungen für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit.

www.deutschlandstipendium.de

Mehr zum Thema

Einen Überblick über Förderprogramme und die Finanzierung von Weiterbildungen erhalten Sie unter 
www.bibb.de

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