Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
19.10.2023

Produkthaftung: Mehr Rechtssicherheit für Handwerksbetriebe

Auch Handwerksprodukte bekommen nun einen EU-weiten rechtlichen Schutz der geografischen Herkunftsbezeichnung.

Am 9. Oktober haben die federführenden Ausschüsse des Europaparlaments den Berichtsentwurf zur Anpassung der Produkthaftungsrichtlinie an neue digitale Technologien angenommen. Bislang gelten die geschützten regionalen Herkunftsbezeichnungen in der Europäischen Union nur für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse. Doch schon bald werden auch handwerklich hergestellte Produkte – wie Schwarzwälder Kuckucksuhren oder der erzgebirgische Schwibbogen – miteinbezogen. Die Einigung auf europäischer Ebene ist eine gute Nachricht für viele Hersteller traditioneller Erzeugnisse, die oft mit der Konkurrenz billiger Plagiate zu kämpfen haben. Mit einem verbesserten Schutz von handwerklichen Produkten können Verbraucher die regionaltypische Herkunft und Qualität besser erkennen und beim Kauf berücksichtigen. Außerdem kann ein auf EU-Ebene harmonisierter Schutz dazu beitragen, das traditionelle, kulturelle und künstlerische Erbe in den Regionen Europas zu bewahren.

Es geht um den Schutz des geistigen Eigentums und um Qualität, die belegbar sein soll.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bewertet als positiv, dass der neue Schutz relativ unbürokratisch und einfach zu bekommen sein soll. Er weist außerdem darauf hin, dass die geografischen Angaben für einen unbegrenzten Zeitraum gelten sowie für kleine Unternehmen reduzierte Gebühren anfallen. Ein Betrieb muss dann nur im Rahmen einer digitalen Eigenerklärung darüber informieren, ob die jeweiligen produktspezifischen Anforderungen erfüllt worden sind. Handwerksbetriebe können sich bei allen Fragen rund um bestimmte Anforderungen an Produkte unterstützen lassen, wie auch beim Nachweis, dass dieses Produkt die notwendige Verbindung zu einer bestimmten Region hat. Infos zum Antragsverfahren gibt es auch auf der Webseite der EU.

Welche Handwerksprodukte können mit geografischen Herkunftsbezeichnungen geschützt werden?

Nach Angaben der EU-Kommission gilt die Verordnung für handwerkliche und industrielle Produkte wie Natursteine, Schmuck, Textilien, Spitzen, Besteck, Glas und Porzellan. Die neuen Regeln werden aber auch Produkte wie Töpferwaren, Kuckucksuhren, Musikinstrumente und Möbel unter besonderen Schutz stellen.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um den Schutz einer geografischen Angabe nutzen zu dürfen?

  • Das Produkt muss seinen Ursprung in einem bestimmten Ort, einer bestimmten Region oder einem bestimmten Land haben.
  • Qualität, Aussehen oder andere Eigenschaften müssen wesentlich auf seinen geografischen Ursprung zurückzuführen sein und
  • mindestens ein Produktionsschritt muss in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen, wobei der Bezug zu diesem Gebiet wesentlich sein muss.

Quellen: EU Aktuell 21/2023;
                  ZDH-Pressemitteilung vom 10. Oktober 2023

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