Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
19.12.2023

EU-Parlament stimmt für "Recht auf Reparatur"

Garantiezeiten werden verlängert und Reparaturen günstiger.
Männliche und weibliche Restauratoren in Arbeitskleidung renovieren antike Stuhlspiegelrahmen in der Reparaturwerkstatt

Nach Berechnungen der EU-Kommission fallen jedes Jahr rund 35 Millionen Tonnen Abfall an. Allein deswegen, weil Produkte viel zu früh weggeschmissen werden, statt repariert zu werden. Dieses Potenzial soll nach dem Willen des EU-Parlaments mit neuen Anreizen ausgeschöpft werden. Am 25. Oktober hat das EU-Parlament deshalb den Berichtsentwurf zum Richtlinienvorschlag zur Förderung der Reparatur von Waren („Recht auf Reparatur“) beschlossen.

Potenzial für Reparaturen soll ausgeschöpft werden

Verkäufer beziehungsweise Hersteller werden verpflichtet, innerhalb der Garantiezeit eine kostenlose Reparatur anzubieten, es sei denn, diese ist teurer als ein Austausch, faktisch unmöglich oder den Verbrauchern unangenehm. Wenn ein Produkt nicht repariert werden kann, können die Hersteller auch ein überholtes Gerät anbieten. Bei aufwändigeren Reparaturen soll ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden.

Reparatur geht vor Neukauf

Die Ersatzteile und Reparaturanleitungen müssen für die erwartete Lebensdauer des Produkts auch für unabhängige Werkstätten erhältlich und erschwinglich sein. Hersteller dürfen in Zukunft auch Reparaturen nicht mehr ablehnen, falls das Produkt schon mal außerhalb des autorisierten Händlernetzes repariert wurde. Den Mitgliedstaaten bleibt es überlassen, ob sie Reparaturen durch finanzielle Anreize wie Gutscheine und nationale Reparaturfonds fördern.

Recht auf Reparatur: Ja, aber ohne Formular und verhältnismäßig

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt das Gesetz grundsätzlich, sieht die damit einhergehende Einführung eines neuen „Europäischen Formulars für Reparaturinformationen“ allerdings kritisch. Schon jetzt leiden Hand-werkerinnen und Handwerker unter zu viel Bürokratie. Deshalb will sich der ZDH dafür einsetzen, dass ein solches neues (wenn auch freiwilliges) Formular wegfällt und keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand erzeugt.

Aus Sicht des Handwerks ist zudem unverhältnismäßig, dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist im Falle der Reparatur um ein weiteres Jahr verlängert werden soll. Hier fordert der ZDH ebenfalls eine Nachbesserung vor dem Hintergrund, dass Handwerksbetriebe in der Regel als Verkäufer haften.

Quellen: ZDH-Pressemitteilung vom 25. Oktober 2023;
                  www.tagesschau.de, Pressemitteilung vom 21. November 2023

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