Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
17.04.2024

Frankreich: Bauausweis Carte BTP nun fünf Jahre gültig

Seit dem 1. April 2024 muss nicht mehr für jede einzelne Entsendung eine neue BTP-Karte beantragt werden.
Bauarbeiter mit Handy und Checkliste kontrollieren LKW

Baubetriebe, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, sind verpflichtet, für diese Bauausweise ("Cartes d’identité professionnelle BTP") zu beantragen. Die BTP-Karten müssen auf der Baustelle mitgeführt werden und mussten bisher für jeden Einsatz zum Preis von 9,80 Euro neu beantragt werden.

Seit dem 1. April 2024 muss nicht mehr für jede einzelne Entsendung eine neue BTP-Karte beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer der Karte wurde auf fünf Jahre verlängert und sie gilt für beliebig viele Einsätze bzw. Entsendungen in diesem Zeitraum. Für erneute Einsätze muss der Bauausweis des Mitarbeitenden reaktiviert werden.

Auch bei einem Arbeitgeberwechsel während der Gültigkeitsdauer der Karte muss kein neuer Antrag auf Ausstellung einer BTP-Karte gestellt werden. Die auf der Karte gespeicherten Daten müssen aber durch den neuen Arbeitgeber vor der Entsendung aktualisiert werden. Das Portal zur Beantragung der Carte BTP wurde entsprechend überarbeitet.

Quellen: Außenwirtschaftsnachrichten April 2024 der HWK Lübeck;
                  www.handelsblatt.de, Stand April 2024

Schlagworte