Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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22.02.2023

Forfaitierungsgarantie zur Förderung kleinerer Exportgeschäfte

Lücke bei Exportgarantien mit Auftragswerten unter 10 Millionen Euro wird geschlossen.

Ein neues Instrument der Außenwirtschaftsförderung, welches die Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen) ergänzt, hilft kleinen und mittelgroßen Unternehmen, im Auslandsgeschäft ihr volles Potenzial zu nutzen. Die Forfaitierungsgarantie des Bundes für kleinvolumige Exportgeschäfte unterhalb von 10 Millionen Euro soll bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 eingeführt werden.

Der Bund verschafft exportorientierten kleinen und mittleren Firmen spürbare Liquiditätsspielräume

Bei dieser Garantie gewährt der deutsche Exporteur seinem ausländischen Besteller im ersten Schritt einen sogenannten Lieferantenkredit (Zahlungsziel später als Liefertermin). Im zweiten Schritt kauft die Bank dem Exporteur diese Forderung ab (Forfaitierung) und verschafft diesem somit neue Liquidität. Der Bund garantiert dem Geldhaus gegenüber für diese Forderung; bei Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Bestellers ersetzt der Bund der Bank den Forderungsausfall zu 80 %.

Quelle: Märkte der Welt Nr. 18 vom 26. Januar 2023

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