Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
25.05.2022

Regierung schafft nötige Flexibilität für Handwerksorganisationen

ZDH-Generalsekretär Schwannecke äußert sich zu dem am 25. Mai 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung (GewO) und der Handwerksordnung (HwO).
Portraitfoto von Holger Schwannecke in seinem Büro im Haus des Deutschen Handwerks in Berlin

"Die Bundesregierung beweist mit ihrem Gesetzesentwurf Praxisnähe und Weitsicht. Die Flexibilität, Gremiensitzungen und Beschlüsse auch digital durchführen und fassen zu können, darf keine Ausnahme für Pandemiezeiten sein. Digitales Arbeiten gehört zum Selbstverständnis einer modernen Selbstverwaltung im Handwerk. Es ist deshalb richtig, die ursprünglich bis Ende des Jahres vorgesehene Sonderreglung dauerhaft zu entfristen. Damit bleiben Handwerksorganisationen auch künftig handlungsfähig, was einen maßgeblichen Zuwachs an Verlässlichkeit und Rechtssicherheit bedeutet."

Schlagworte