Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks

Bundeskreditgarantiegemeinschaft des Handwerks GmbH (BKGG)

Die BKGG vertritt als Dachorganisation die Interessen der auf Landesebene tätigen Kreditgarantiegemeinschaften des Handwerks und Bürgschaftsbanken mit Förderbereich Handwerk.

Was sind Bürgschaftsbanken?

Bürgschaftsbanken oder Kreditgarantiegemeinschaften sind Kreditinstitute nach § 1 des Kreditwesengesetzes und wurden in den 50er Jahren als Selbsthilfeeinrichtungen des Mittelstandes gegründet. Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kammern der freien Berufe, Wirtschaftsverbände und Innungen sowie in einigen Bundesländern auch Versicherungsunternehmen sind an ihnen beteiligt. Sie sind kraft Gesetzes steuerbefreit und stehen nicht miteinander im Wettbewerb, sondern sind – jeweils rechtlich und wirtschaftlich selbständig – für die mittelständische Wirtschaft in dem jeweiligen Bundesland tätig.   

Was sind ihre Aufgaben?

Sie übernehmen Ausfallbürgschaften (Bankbürgschaften) für kurz-, mittel- und langfristige Kredite für jeden wirtschaftlich vertretbaren Zweck bis zur Höhe von 80 % des Kreditbetrages, z. B. für

  • Existenzgründungen
  • Investitionsfinanzierungen
  • Betriebsmittel (auch Kontokorrentkreditrahmen)
  • Avale und Garantien (auch Kreditrahmen).

Die Höhe der Ausfallbürgschaften für ein einzelnes Unternehmen darf in der Regel insgesamt 1.000.000 EUR nicht übersteigen. In einzelnen Ländern bestehen einschränkende Sonderbedingungen. Die Übernahme von Bürgschaften für Sanierungskredite ist ausgeschlossen.  

Was sind Ausfallbürgschaften?

Ausfallbürgschaften sind für die Banken, Sparkassen und andere Finanzierungsinstitute vollwertige Kreditsicherheiten, da sie im Interesse der Mittelstandsförderung von der Bundesrepublik Deutschland und den jeweiligen Bundesländern rückverbürgt sind.

Wie läuft das Antragsverfahren?

In der Regel über die Hausbank bzw. die Beteiligungsgesellschaft. In Sonderfällen auch über eine Bausparkasse, Versicherung oder Leasinggesellschaft. Sie alle arbeiten mit den Bürgschaftsbanken zusammen und haben Merkblätter, Richtlinien und Antragsvordrucke vorrätig. Wichtig ist, die Hausbank und die Bürgschaftsbank frühzeitig in die eigene Planung einzuschalten sowie z. B. als Handwerker die Betriebsberatungsstelle der zuständigen Handwerkskammer anzusprechen.

Die 18 Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgarantiegesellschaften in den einzelnen Bundesländern sind im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e. V. (VDB) zusammengeschlossen. Der VDB hat seinen Sitz in Berlin und nimmt die Interessenvertretung der deutschen Bürgschaftsbanken gegenüber der Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit wahr.
Weitere Informationen

Kontakt

Bundeskreditgarantiegemeinschaft des Handwerks GmbH
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin

Postfach 11 04 72
10834 Berlin
Tel: +49 30 20619-260
Fax: +49 30 20619-59260