Vergabetransformationspaket
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf für ein Vergabetransformationspaket will die Bundesregierung den mit der öffentlichen Auftragsvergabe verbundenen bürokratischen Aufwand sowohl für die Auftragnehmer als auch für die Auftraggeber reduzieren. Beispielhaft zu nennen sind hier die stärkere Nutzung von Eigenerklärungen und die Reduzierung der von allen Bietern zu erbringenden Nachweispflichten. Zudem gibt es aus Sicht des Handwerks auch richtige Ansätze, um die Beteiligungsmöglichkeiten von kleinen und mittelständischen Betrieben sowie jungen Betrieben zu stärken.
Diesen vielen kleinen Verbesserungen steht in dem Entwurf allerdings eine massive Schwächung grundsätzlich mittelstandsstärkender Regelung im Vergaberecht gegenüber, die im Endeffekt die Beteiligungsmöglichkeiten von Handwerk und Mittelstand nicht erweitern, sondern deutlich einschränken würden. Die Aufweichung des Primats der Fach- und Teillosvergabe würde zu einer weiteren Verengung des Markts für öffentliche Aufträge führen. Höhere Wertgrenzen für Direktvergaben sowie Beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb in der angedachten Ausgestaltung würden nicht den Wettbewerb, sondern die Korruption bei der öffentlichen Auftragsvergabe beflügeln. Nicht zuletzt würde auch die vorgesehene Ausweitung von funktionalen Ausschreibungen dazu beitragen, dass sich weniger kleine und mittelständische Betriebe an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen könnten.
Der von der Bundesregierung immer wieder betonten besonderen Rolle des Mittelstands als Rückgrat der deutschen Wirtschaft würde damit bei der öffentlichen Beschaffung gerade nicht Rechnung getragen. Das Handwerk spricht sich entsprechend für eine umfassende Überarbeitung des Entwurfs für ein Vergabetransformationspaket aus.
Die vom ZDH im Zuge der Verbändeanhörung abgegebene Stellungnahme zu dem Entwurf sowie die Antworten des ZDH auf die in der öffentlichen Konsultation zum Jahresbeginn 2023 von der Bundesregierung aufgeworfenen Fragen zur Reform der Vergaberegeln, sind nachfolgend abrufbar.