Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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19.04.2023

Reform der Pflegeversicherung geht in die falsche Richtung

Am 5. April 2023 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf eines Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) beschlossen. Leider sieht der Referentenentwurf massive Beitragssatzanhebungen vor.

Am 5. April 2023 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf eines Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) beschlossen. Leider sieht der Referentenentwurf massive Beitragssatzanhebungen für die Beitragszahler (Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,35 Prozent) ab dem 1. Juli 2023 vor.

Kritisch sehen wir auch die vorgesehene Erhöhung und Staffelung des Kinderlosenzuschlags (Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte auf 0,6 Prozent, Entlastung für Versicherte mit Kindern ab dem zweiten bis zum fünften Kind um je 0,15 Beitragssatzpunkte) zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 7. April 2022 zur Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung. Diese Neuregelung wird für die Betriebe mit einem hohen Aufwand verbunden sein. So soll der Beitragsabschlag ab dem zweiten bis fünften Kind bis zum 25. Lebensjahr begrenzt sein. Die Arbeitgeber müssen, bis eine digitale Lösung gefunden ist, nach diesem Kinderbegriff alle Kinder ihrer Beschäftigten ermitteln. Dies lehnen wir vor dem Hintergrund einer weiteren Bürokratiebelastung der Betriebe ab.

Der ZDH bewertet weiterhin kritisch, dass die Bundesregierung gemäß dem Referentenentwurf im Fall eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs unter Umgehung des Parlamentes und der Selbstverwaltung den Pflegeversicherungsbeitrag per Verordnung anpassen kann. Auch notwendige Maßnahmen zur Steuerfinanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben - z.B. der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige -, die die gesetzliche Pflegeversicherung finanziell entlasten würden, sind nicht vorgesehen.

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