Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
18.03.2024

Wechsel von sv.net zum SV-Meldeportal

Um für die Nutzer von sv.net einen geordneten Übergang auf das SV-Meldeportal zu ermöglichen, haben die Träger der sv.net-Anwendung beschlossen, dass die Anwendung für einen begrenzten Zeitraum weiter genutzt werden kann.
Junger Mann mit Brille sitzt zu Hause mit Laptop an einem Schreibtisch.

Arbeitgeber, die kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm einsetzen, müssen Meldungen, Beitragsnachweise, Entgeltbescheinigungen etc. mittels systemgeprüfter maschineller Ausfüllhilfen an die Einzugsstellen übermitteln. Dafür wurde vor längerer Zeit die Ausfüllhilfe sv.net ("Sozialversicherung im Internet") von den Krankenkassen zusammen mit der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) entwickelt und ist seitdem auch für Handwerksbetriebe nutzbar.

Sv.net wird nun durch das neue SV-Meldeportal ersetzt. Dies ist eine komplette Neu-Entwicklung und eine reine Webanwendung, die ausschließlich mit einem Browser ausgeführt wird.

Zum 29. Februar 2024 sollte die Ausfüllhilfe sv.net endgültig abgeschaltet und das neue
SV-Meldeportal ersetzt werden. Um für die Nutzer von sv.net einen geordneten Übergang auf das SV-Meldeportal zu ermöglichen, haben die Träger der sv.net-Anwendung beschlossen, dass die Anwendung nicht wie geplant am 29. Februar 2024 abgeschaltet wurde, sondern für einen begrenzten Zeitraum weiter genutzt werden kann. Aber trotzdem ist

Schnelles Handeln gefordert:

Alle sv.net Anwender, die weiterhin eine Ausfüllhilfe nutzen wollen, sollten sich nun schnell für das SV-Meldeportal registrieren.

  1. sv.net ist nur noch kurze Zeit erreichbar; dann wird die Anwendung endgültig abgeschaltet.
  2. Bis dahin kann sv.net zwar noch eingeschränkt genutzt werden, aber auch nur sv.net/standard als reine Web-Anwendung.
  3. Nur registrierte Anwender können mit sv.net/standard noch schnell Beitragsnachweise oder Meldungen abgeben; alle Daten müssen bekanntlich manuell erfasst werden.
  4. Die Rückmeldungen der Krankenkassen und Sozialversicherungsträger können überwiegend bereits heute nur noch mittels dem SV-Meldeportal abgerufen werden.
  5. Für die Registrierung zur Nutzung des SV-Meldeportals sind einige Tage Bearbeitungszeit einzuplanen.
  6. Die Fristen zur Abgabe von Beitragsnachweisen und Meldungen sind bekannt. A1-Bescheinigungen und eAU-Meldungen sollten tagesaktuell abgerufen werden. Arbeitgeber müssen sich nun die Frage stellen, wie sie die Zwischenzeit überbrücken, wenn die Anwendung sv.net abgeschaltet wird.

Aktuelle Informationen

Die Webpräsenz https://sv-meldeportal.debietet umfassende Informationen zur Nutzung des
SV-Meldeportals an. Video-Anleitungen, Dokumentationen und ein Fragen & Antworten-Katalog erleichtern den Umstieg.