Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks

Handwerk – immaterielles Kulturerbe

Traditionelle Handwerkstechniken sind Teil des immateriellen Kulturerbes. Zahlreiche sind bereits entsprechend der UNESCO-Konvention bundesweit gelistet, einige auch weltweit.
Hände eines Orgelspielers an einer Barokorgel

Foto: AdobeStock/Magnus

Seit 2003 unterstützt die UNESCO mit der Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt von Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden und zeigt damit auch, wie abhängig die Entstehung und Erhaltung von materiellem Kulturererbe von handwerklichem Wissen und Können ist. Mit Orgelbau und Orgelmusik in Deutschland sowie dem Blaudruck und zuletzt dem Bauhüttenwesen wurden bereits drei Ausdrucksformen aus dem Bereich des Handwerks in die internationale Repräsentative Liste der UNESCO aufgenommen.

Nach der UNESCO-Konvention sind unter immateriellem Kulturerbe "Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten - sowie die dazu gehörigen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume - zu verstehen, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen. Dieses immaterielle Kulturerbe, das von einer Generation an die nächste weitergegeben wird, wird von den Gemeinschaften und Gruppen in Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt, in ihrer Interaktion mit der Natur und mit ihrer Geschichte fortwährend neu gestaltet und vermittelt ihnen ein Gefühl von Identität und Kontinuität, wodurch die Achtung vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität gefördert wird."

Das immaterielle Kulturerbe wird unter anderem in folgenden Bereichen zum Ausdruck gebracht:

a) mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Träger des immateriellen Kulturerbes;

b) darstellende Künste;

c) gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste;

d) Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum;

e) traditionelle Handwerkstechniken."

Die UNESCO-IKE Konvention von 2003 stellt eine wesentliche Erweiterung des allgemeinen Kulturerbe- und Kulturbegriffs dar, indem sie auf die "tief reichenden wechselseitigen Abhängigkeit zwischen dem immateriellen Kulturerbe und dem materiellen Kultur- und Naturerbe" hinweist und damit das Wissen und Können breiter gesellschaftliche Schichten als grundlegende Voraussetzung für das Entstehen und den Erhalt von Kulturgütern anerkennt.

Die Konvention sieht vor, dass jedes Beitrittsland ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes erstellt. In Deutschland, das der Konvention 2013 beigetreten ist, existiert das bundesweite Verzeichnis seit 2014 mit derzeit 95 Kulturformen und 11 Modellprogrammen (Register Guter Praxisbeispiele) mit erfolgreichen und innovativen Programmen, Projekten und Tätigkeiten zur Erhaltung immateriellen Kulturerbes, die den Grundsätzen und Zielen des Übereinkommens in besonderer Weise entsprechen.

Unter den handwerklichen Beiträgen finden Sie u.a. (Jahr der Aufnahme):

  • Deutsche Brotkultur (2014)
  • Handwerksgesellenwanderschaft Walz (2014)
  • Orgelbau und Orgelmusik (2014)
  • Vogtländischer Musikinstrumentenbau in Markneukirchen und Umgebung (2014)
  • Reetdachdecker-Handwerk (2014)
  • Manuelle Fertigung von mundgeblasenem Hohl- und Flachglas (2015)
  • Blaudruck (2016)
  • Flechthandwerk (2016)
  • Mal-, Fass- und Vergoldetechniken der Kirchenmalerei (2016)
  • Hessischer Kratzputz (2016)
  • Porzellanmalerei (2016)
  • Zubereitung und Anwendung von traditionellem Kalkmörtel (2016)
  • Spitzenklöppeln im Oberpfälzer Wald (2016)
  • Töpfertradition Westerwälder Steinzeug in und um Höhr-Grenzhausen, Kannenbäckerland, sowie Breitscheid (2016)
  • Drechslerhandwerk - Traditionelle Technik der mechanischen Werkstoffbearbeitung auf Basis rotierender Werkstücke (2018)
  • Die Bewahrung und Nutzung der Zeesboote in der Mecklenburg-Vorpommerschen Boddenlandschaft (2018)
  • Handwerksmüllerei in Wind- oder Wassermühlen (2018)
  • Die traditionelle kunsthandwerkliche Herstellung der Darßer Türen (2018)
  • Oberpfälzer Zoiglkultur (2018)
  • Friedhofskultur in Deutschland (2020)
  • Handwerkliches Bierbrauen (2020)
  • Manufakturelle Schmuckgestaltung (Gute Praxisbeispiel 2015)
  • Bewahrung und Förderung von Kultur, Vielfalt und Qualität regionaler Spezialitäten in Oberfranken (Gute Praxisbeispiel 2015)
  • Das Bauhüttenwesen - Weitergabe, Dokumentation, Bewahrung und Förderung von Handwerkstechniken und -wissen (Gute Praxisbeispiel 2020)

UNESCO hat Orgelmusik und Orgelbau zum Weltkulturerbe erklärt

Die Orgel gilt als "Königin der Instrumente", in Deutschland haben ihr Bau und die Musik eine lange Tradition. Auch die UNESCO würdigt sie jetzt, damit wird eine lange Forderung des ZDH umgesetzt. Die Tradition von Orgelbau und Orgelmusik in Deutschland ist in die Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen worden.

Das Orgelhandwerk und die Orgelmusik prägen seit Jahrhunderten die Musiklandschaft und den Instrumentenbau in Deutschland. Orgelbau und Orgelmusik sind eng miteinander verbunden, da jedes Instrument speziell für den architektonischen Raum geschaffen wurde, in dem es gespielt wird. Die hochspezialisierten Kenntnisse und Fertigkeiten im Zusammenhang mit der Praxis wurden von Kunsthandwerkern, Komponisten und Musikern entwickelt. Es gibt heute rund 400 mittelständische Orgel-Handwerksbetriebe in Deutschland sowie einige größere Familienwerkstätten. Auszubildende erwerben praktische Erfahrungen und theoretisches Wissen in Betrieben, an Berufsschulen, in Universitäten und Musikakademien.

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