Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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14.03.2024

Europäisches Parlament stimmt für neues EU-Abfallrecht

Am 13. März haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in einer Plenumsabstimmung ihre Position zu einer Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie angenommen (514 Stimmen dafür, 20 dagegen und 91 Enthaltungen).

Lebensmittel

Mit Blick auf die Einführung verpflichtender Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten bis zum 31. Dezember 2030 wurden folgende Zielwerte festgelegt: eine Reduzierung der Abfälle von mindestens 20 Prozent in der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung sowie eine Reduzierung von mindestens 40 Prozent (pro Kopf) in Haushalten und der Gastronomie. Das Parlament ruft die Kommission auf, ab 2035 zu prüfen, ob höhere Ziele notwendig sind.

Textil

Das Plenum stimmte dafür, die Herstellerverantwortung (EPR) auszuweiten. Demnach müssten die Hersteller, die Textilien in der EU verkaufen, die Kosten für das getrennte Sammeln, Sortieren und Recyceln der Textilien tragen. Die Mitgliedstaaten müssten diese Systeme 18 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie einführen (im Vergleich zu den von der Kommission vorgeschlagenen 30 Monaten).

Das Gesetzgebungsverfahren kann vom nächsten Parlament nach den Europawahlen im Juni wieder aufgenommen werden.

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