Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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04.01.2024

EU-Regeln gegen Mehrwertsteuerbetrug treten in Kraft

Am 1. Januar 2024 sind neue Regeln zur Bekämpfung von Betrug bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Kraft getreten. Ziel der Regeln ist es, Mehrwertsteuerbetrug zu erschweren und einfacher aufzudecken.

Vor allem im Online-Handel war es bislang noch relativ einfach für Unternehmen, an Kunden in der EU zu verkaufen, ohne in der EU für Mehrwertsteuerzwecke registriert zu sein oder Teile ihrer Online-Verkäufe nicht zu melden. 

Nach den nun in Kraft getretenen Regeln müssen Zahlungsdienstleister die Empfänger grenzüberschreitender Zahlungen überwachen, und ab dem 1. April den Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten Informationen über diejenigen Zahlungsempfänger übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten.  

Diese Informationen werden dann in einer neuen, von der Europäischen Kommission entwickelten europäischen Datenbank – dem zentralen elektronischen Zahlungsinformationssystem (CESOP) – zentral erfasst, gespeichert, aggregiert und mit anderen Daten abgeglichen.

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