Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
25.10.2023

Recht auf Reparatur: Ja, aber ohne Formular und verhältnismäßig

Am 25. Oktober hat der federführende EP-Binnenmarktausschuss den Berichtsentwurf zum Richtlinienvorschlag zur Förderung der Reparatur von Waren ("Recht auf Reparatur") angenommen. Zum Abstimmungsergebnis erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
Azubi Zweiradmechaniker

"Das neue Recht auf Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher kann Handwerksbetrieben helfen, ihre Reparaturtätigkeit weiter auszubauen. Dafür müssen sie aber faktisch in der Lage sein, Reparaturen auch durchzuführen, was das Vorhandensein von ausreichenden Ersatzteilen wie Reparaturinformationen voraussetzt. Daher ist es positiv, dass die Europaabgeordneten die bessere Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturinformationen zu angemessenen Preisen vorsehen.

Die Einführung eines neuen "Europäischen Formulars für Reparaturinformationen" sehen wir allerdings kritisch, denn schon derzeit leiden Handwerkerinnen und Handwerker unter zu viel Bürokratie. Zwar haben die Europaabgeordneten mehrheitlich entschieden, dass das Formular komplett freiwillig sein soll, besser wäre es jedoch gewesen, auf ein solches Formular gänzlich zu verzichten. In den weiteren Verhandlungen werden wir uns deshalb dafür einsetzen, dass ein solches neues Formular wegfällt und damit kein neuer zusätzlicher bürokratischer Aufwand entsteht.

Aus Sicht des Handwerks ist zudem unverhältnismäßig, dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist im Falle der Reparatur um ein weiteres Jahr verlängert werden soll. Hier muss ebenfalls vor dem Hintergrund nachgebessert werden, dass Handwerksbetriebe in der Regel als Verkäufer haften, aber die eigenen Rückgriffsansprüche gegenüber den Herstellern oft nur schwer durchsetzbar sind."

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