Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
05.02.2024

EU-Verpackungsrecht: Betriebe brauchen passgenaue Lösungen

Am 5. Februar 2024 beginnen die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament zur geplanten EU-Verpackungsverordnung. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
Fachverkäuferin Lebensmittelhandwerk bedient Kunden an der Theke

"Wir unterstützen den Standpunkt der EU-Parlamentarier zum EU-Verpackungsrecht, der geeignete Erleichterungen für kleine und mittlere Handwerksbetriebe vorsieht. Die Mitgliedstaaten im Rat haben sich Ende des vergangenen Jahres ebenfalls positioniert, fallen damit aber weit hinter gute Regelungsansätze des Europaparlaments zurück.

Die Ministerinnen und Minister wollen dokumentations- und nachweispflichtige Quoten für den Take-away-Bereich und bei Transportverpackungen aufrechterhalten und sogar verschärfen. Auch die Möglichkeit, flexibel diejenige Lösung mit dem jeweils besten ökologischen Fußabdruck zu wählen, soll entfallen. Das hätte massive Nachteile für die Lebensmittelhandwerke, allen voran Bäcker und Metzger, die Getränke und Speisen zum Mitnehmen anbieten. Es geht zudem an der Realität vorbei: Mal ist es der Einwegbecher, ein anderes Mal weist der Mehrwegbecher die günstigere Ökobilanz aus.

Die Verordnung soll einheitliche Marktbedingungen in der gesamten EU schaffen. Die Ratsposition läuft diesem Ziel aber zuwider. Denn gleich mehrfach sollen die Mitgliedstaaten über die Vorgaben der Verordnung hinausgehen dürfen, etwa bei der Wiederverwendung und Wiederbefüllung von Behältern. Auch soll es Regierungen erlaubt sein, Kennzeichnungspflichten zu verschärfen und Zertifizierungspflichten einzuführen.

Der ZDH setzt sich in den finalen Verhandlungen für einen handwerksfreundlichen Kompromiss der Co-Gesetzgeber von Rat und Europäischem Parlament ein."

Schlagworte