Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
09.11.2023

Data Act sorgt für mehr Wettbewerb in der Datenökonomie

Am 09. November hat das Europäische Parlament den Data Act formell angenommen. Die Verordnung zum EU-Datengesetz ist somit beschlossen und soll ab 2025 in Kraft treten. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
EU-Parlamentsgebäude in Brüssel

"Das Handwerk fordert seit langem, dass Daten fair geteilt werden können. Es ist positiv, dass der Data Act den langjährigen Automatismus zwischen Herstellervertrag und Dienstleistung durchbricht. Anstatt unweigerlich den Service des Herstellers in Anspruch nehmen zu müssen, werden Kundinnen und Kunden nun durch den Zugang zu ihren Daten mehr Entscheidungsfreiheit haben, an wen sie ihre Daten weitergeben und zu welchem Zweck. Das sorgt für mehr Wettbewerb in der Datenökonomie.

Der Kerngedanke des Vorschlags ist richtig: Nicht nur hat der Eigentümer eines Gerätes, in der Regel der Nutzer, das Recht, die Daten selbst auszulesen. Er entscheidet auch, an wen er sie weitergibt. Das ist ein Durchbruch, denn damit werden erstmals vertraglich verbindliche Regeln für den Datenaustausch und -zugang festgelegt. Der Handwerksbetrieb kann nun direkt zum Kunden gehen und von diesem die notwendigen Daten erhalten, um Reparatur- oder Wartungsarbeiten durchzuführen. Betriebe brauchen auch keine rechtliche Unterstützung, um zu wissen, welche Daten sie teilen dürfen.

Der Data Act birgt für unsere Betriebe ein großes Innovationspotenzial. Viele werden Daten lediglich auslesen wollen. Anderen bietet er die Möglichkeit, neue Dienstleistungen und – im Einklang mit dem EU-Wettbewerbsrecht – auch neue Produkte zu entwickeln."

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