DQR - Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen
Die Annahme des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) durch die Bildungsminister der EU im April 2008 bildete die Grundlage für die Entwicklung eines Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR). In diesem werden Qualifikationen, die an Schulen, in der beruflichen Bildung oder an Hochschulen erworben worden sind, einer achtstufigen Skala zugeordnet. Auf diese Weise sollen Bildungsgänge und -abschlüsse aus Deutschland europaweit verständlicher werden, damit Lernende und Beschäftigte, die einen Bildungsgang oder eine Arbeitsstelle im Ausland aufnehmen bzw. antreten möchten, ihr Qualifikationsniveau besser darstellen können.
Nach einer einjährigen Erprobungsphase wurde der DQR (Einführung, Matrix und Glossar) im März 2011 veröffentlicht. In der Folgezeit wurden verschiedene Qualifikationen, darunter die dualen Ausbildungsberufe, die Meisterqualifikation sowie Hochschulabschlüsse, den Niveaus des DQR zugeordnet. Perspektivisch sollen auch für non-formale Qualifikationen Zuordnungen vorgenommen werden.
Mit der Unterzeichnung des gemeinsamen Beschlusses durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, die Kultusministerkonferenz und die Wirtschaftsministerkonferenz am 16. Mai 2013 ist der DQR in Deutschland schließlich formal eingeführt worden. Dieser Beschluss schafft u. a. die Voraussetzung, dass die Dokumentation von DQR-/EQR-Niveaus auf Zeugnissen vorgenommen werden kann. Seit dem 1. Januar 2014 erhalten Zeugnisse von Bildungsabschlüssen, die bereits in den DQR eingestuft worden sind, einen Hinweis auf das entsprechende DQR-Niveau.