Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
16.05.2023

EU-Verordnung zum Schutz von regionalen Handwerksprodukten

Neue geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte sollen künftig Regionen und Hersteller im europa- und weltweiten Wettbewerb stärken.

Die EU-Gesetzgeber haben sich auf den Schutz von regionalen Handwerksprodukten geeinigt. Die neuen Regeln werden Produkte wie Glas, Textilien, Porzellan, Besteck, Töpferwaren, Kuckucksuhren, Musikinstrumente und Möbel unter EU-weiten besonderen Schutz stellen. Die Verordnung wird dazu beitragen, traditionelle Handwerkskunst im gesamten EU-Binnenmarkt zu schützen und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen. Für Verbraucher wird es damit leichter, die Qualität solcher Produkte zu erkennen und eine fundierte Wahl zu treffen.

Die neue EU-Verordnung wird:

  • einen EU-weiten Schutz für geschützte geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse einführen, um den Erzeugern zu helfen, die Rechte am geistigen Eigentum ihrer Produkte EU-weit zu schützen und durchzusetzen;
  • ein zweistufiges Antragsverfahren vorsehen, mit dem geschützte geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse kostengünstig und einfach eingetragen werden können;
  • die Kompatibilität mit dem internationalen Schutz von geschützten geografischen Angaben ermöglichen, indem die Erzeuger von eingetragenen handwerklichen und industriellen geografischen Angaben ihre Erzeugnisse in allen Ländern schützen können, die die Genfer Akte des Lissaboner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) unterzeichnet haben;
  • die Entwicklung des ländlichen Raums und anderer Regionen in Europa fördern, indem Anreize für Erzeuger geschaffen werden, in neue authentische Produkte zu investieren und Nischenmärkte zu schaffen. Die neue Verordnung wird damit dazu beitragen, einzigartige Fähigkeiten zu erhalten.

Die ausführliche Pressemitteilung ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission abrufbar.

Quelle: EU-AKTUELL, Pressemitteilung vom 4. Mai 2023

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