Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
12.03.2024

Bürokratieabbau: Entlastungspotenzial längst nicht ausgeschöpft

Baut das Bürokratieentlastungsgesetz endlich den "Bürokratie-Burn-Out" ab? In einem Gastbeitrag für die "Deutsche Richterzeitung" hegt ZDH-Generalsekretär Schwannecke Zweifel, ob das Gesetz die Betriebe wirklich spürbar von Bürokratie entlastet.
ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks

Ernüchtert muss man nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs für ein Bürokratieentlastungsgesetz feststellen, dass damit der Bürokratieballast für Handwerksbetriebe nicht spürbar leichter geworden ist. Zumindest aber besteht nun Klarheit darüber, wie sich die Bundesregierung vorstellt, Handwerksbetriebe zu entlasten und vor dem Ausbrennen durch Überlastung oder – um das von der Bundesregierung oft bemühte Bild zu verwenden – vor dem Bürokratie Burn-out zu bewahren. Die aufgebaute Erwartungshaltung war immens. Schließlich hatte man sich mehr als eine halbe Legislaturperiode Zeit genommen, um den Entwurf zu erarbeiten. Es wurde eine aufwendige Verbändeabfrage durchgeführt und die eingegebenen Vorschläge vom Statistischen Bundesamt in wissenschaftlicher Manier auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Flankiert von einem Sonderbericht zum Stand des Bürokratieabbaus und einem Eckpunktepapier als erster Vorgeschmack für das BEG IV wurde regelmäßig ein doppelt so hohes Entlastungsvolumen wie beim letzten Bürokratieentlastungsgesetz in Aussicht gestellt.

Allein größer als die so geweckte Erwartung ist nun die Enttäuschung über den vorliegenden Entwurf. Nicht nur, dass man mit einem rechnerischen Entlastungsvolumen der Wirtschaft von rund 682 Millionen Euro weit hinter den eigenen Ankündigungen zurückbleibt. Hinzukommt, dass diese Entlastung absehbar nicht ins Gewicht fällt - angesichts einer gemessenen Neubelastung allein im letzten jährlichen Berichtszeitraum des Nationalen Normenkotrollrats von 12,5 Milliarden Euro einmaliger Erfüllungsaufwand und von 3,6 Milliarden Euro jährlicher Erfüllungsaufwand.
 
Dabei ist Entlastungspotential reichlich vorhanden, aber es wird nicht ausgeschöpft. Von den über 200 Vorschlägen der Verbändeabfrage, die vom Statistischen Bundesamt als praktisch umsetzbar qualifiziert wurden, finden sich nur vereinzelt welche in dem Entwurf wieder. Inhaltlich beschränkt sich der Entwurf zudem zu einem wesentlichen Teil darauf, in einer Reihe von Einzelvorschriften die Schriftform durch die Textform zu ersetzen. So richtig diese Maßnahme ist, ist sie doch mit Blick auf eine ohnehin schleppende Digitalisierung der Verwaltung mehr als überfällig. Und obendrein wird sie selbst laut Entwurf im Einzelfall nicht konsequent umgesetzt. Die Textform von Nachweispflichten für Arbeitgeber wird etwa unter die Bedingung gestellt, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit eben diesen Informationen vorliegt. Solche halbherzigen Maßnahmen werden dem Anspruch eines Bürokratieentlastungsgesetzes nicht gerecht und sind der Nährboden für Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Entlastungsbemühungen. 

Nahaufnahme eines roten Hängeregisters

Bürokratie und Überregulierung

Viele Inhaberinnen und Inhaber von Handwerksbetrieben verbringen zunehmend mehr Zeit mit der Bewältigung administrativer Anforderungen als mit der Ausübung ihres Handwerks.

Weitere Informationen