Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Das neue Pflegezeitgesetz

Das neue Pflegezeitgesetz tritt zum 1. Juli 2008 in Kraft und stellt Arbeitgeber in der betrieblichen Praxis vor neue arbeitsrechtliche Herausforderungen.

Das neue Pflegezeitgesetz tritt zum 1. Juli 2008 in Kraft und stellt Arbeitgeber in der betrieblichen Praxis vor neue arbeitsrechtliche Herausforderungen. Künftig müssen Arbeitgeber damit rechnen, dass Beschäftigte zur Pflege pflegebedürftiger Angehöriger kurzfristig der Arbeit fern bleiben oder ihren Rechtsanspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung geltend machen. Kurze Ankündigungsfristen zur Wahrnehmung dieser neuen Freistellungsansprüche, ein Sonderkündigungsschutzrecht sowie Regelungen zum Befristungsrecht flankieren die neuen Rechte der Beschäftigten.   

Der ZDH-Flyer "Das neue Pflegezeitgesetz" stellt die Regelungen verständlich und praxisgerecht dar, um dem Arbeitgeber den Umgang mit den neuen Vorschriften zu erleichtern. Zahlreiche Tipps und Hinweise tragen dazu bei, das Gesetz für die Betriebspraxis handhabbar zu machen.

Der Flyer kann über die Marketing Handwerk GmbH bezogen werden.

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  • Musterflyer, Das neue Pflegezeitgesetz, 2008

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