
Bei sog. bargeldintensiven Betrieben – wie im Handwerk z.B. Bäcker, Fleischer, Konditoren, Speiseeishersteller, Friseure, Textilreiniger – ist eine ordnungsmäßige Kassenführung von besonderer Wichtigkeit und wird von der Finanzverwaltung schwerpunktmäßig überprüft. Werden in diesem Zusammenhang wesentliche formelle oder materielle Mängel festgestellt, wird die gesamte Buchführung als nicht ordnungsgemäß verworfen. Das führt dazu, dass die in den Steuererklärungen ausgewiesenen Umsätze und Gewinne nicht mehr der Besteuerung zugrunde gelegt und stattdessen Schätzungen vorgenommen werden. Es drohen in der Folge häufig teils empfindliche oder gar existenzbedrohende Steuernachzahlungen und es kann unter Umständen ergänzend zur Einleitung von Steuerstraf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren kommen.
Auf dieser Seite finden Sie neben aktuellen Urteilen und Verlautbarungen der Finanzverwaltung u. a. auch weiterführende Informationsmaterialien rund um die ordnungsmäßige Kassenführung.
Umfrage für Betriebe
Verwenden Sie für Kassenaufzeichnungen eine elektronische Registrierkasse, PC-Kasse oder Waage mit Kassenfunktion? Dann sind Sie von den neuen Anforderungen an Kassengesetz und Kassensicherungsverordnung betroffen.
Um die tatsächlich entstandenen Umstellungsaufwendungen und laufende Aufwände möglichst realistätsnah abzubilden, befragt der ZDH betroffene Betriebe.
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Info-Flyer Brennpunkt Kassenführung
ZDH Flyer "Brennpunkt Kassenführung"Ihre Ansprechpartnerin

Daniela Jope
Referatsleiterin
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