Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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18.01.2024

Anti-Geldwäsche: Rat und Parlament einigen sich im Trilog

Am 18. Januar haben Rat und EU-Parlament eine politische Trilogeinigung zur Überarbeitung der Geldwäscheregelungen erzielt.

Die Höhe der zukünftig europaweit gültigen Bargeldobergrenze wird 10.000€ betragen. Länder mit niedrigeren Grenzwerten können diese auch weiterhin anwenden.

Der Schwellenwert für wirtschaftliche Eigentumsbeteiligung wird zukünftig bei 25 Prozent liegen. Das Abkommen sieht die Registrierung des wirtschaftlichen Eigentums aller ausländischen Unternehmen vor, die Immobilien besitzen, und gilt rückwirkend bis zum 1. Januar 2014.

Der Personenkreis der politisch Exponierten Personen (PEPs) wird mit erhöhtem Risiko eingestuft und engmaschiger überprüft. Prüfpflichten gelten zukünftig für Bürgermeister von Orten mit über 50.000 Einwohnern, Geschwister von PEPs sollen nur auf Bundesministerien-Ebene überprüft werden.

Wie erwartet, werden einige Sektoren zukünftig mehr von Sorgfaltspflicht und Meldepflichten betroffen sein, beispielsweise Händler von Luxusgütern wie Edelmetalle, Edelsteine, Juweliere, Uhrmacher und Goldschmiede.

Im nächsten Schritt werden noch die technischen Details geklärt. Anschließend müssen Parlament und Rat der finalen Einigung zustimmen.

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