Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
16.05.2023

Luxemburg: Erleichterung bei Arbeitnehmerentsendungen

Seit Jahresbeginn 2023 ist die Arbeitsaufnahme in Luxemburg für Mitarbeiter aus Deutschland leichter.

Eine Reihe bisher geforderter Dokumente wird nun bei der Entsendung nach Luxemburg nicht mehr verlangt:

  • Ärztliche Arbeitsfähigkeitsbescheinigung
  • Nachweis der beruflichen Qualifikation
  • Nachweis der Übernahme von Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
  • Angaben über den Kunden / Auftraggeber  

Folgende Dokumente müssen jedoch weiterhin am Einsatzort vorliegen:

  • Arbeitsvertrag
  • A1-Bescheinigung
  • Auftrag
  • Nachweis Vorabmeldung Dienstleistungsanzeige
  • Personalausweis
  • "Badge social" für jeden Mitarbeiter

Im Rahmen der monatlichen Meldung müssen außerdem vorgezeigt werden:

  • Lohnabrechnung
  • Auszahlungsnachweis
  • Stundenzettel

Kontakt:
Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer (AHK debelux)

Quelle: www.handwerk-international.de, März 2023

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