Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Aufstiegs-BAFöG / Meister-BAFöG

Das Aufstiegs-BAFöG – oder auch "Meister-BAFöG" – ist das wichtigste Förderinstrument für die berufliche Weiterbildung im Handwerk. Sie trägt in hohem Maße zur Sicherung von hochqualifizierten Fachkräften und Betriebsnachfolgen bei.
Eine Auszubildende und ein Ausbilder schleifen eine Tischplatte in einer Tischlerei.

Die Höhere Berufsbildung im Handwerk, die die Meisterprüfung und berufliche Fortbildungen nach Handwerksordnung umfasst, ist essenziell für die Fachkräftequalifizierung und die Sicherung von Betriebsnachfolgen im Handwerk. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Kursen der Höheren Berufsbildung ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), kurz Aufstiegs-BAföG, die wichtigste Förderung.

Angesichts der großen Bedeutung des Handwerks bei den anstehenden Tranformationsprozessen bei Klimaschutz und bei der Energie- sowie Mobilitätswende und angesichts eines Fachkräftebedarfs im Handwerk von ca. 250.000 Fachkräften sowie anstehenden 125.000 Betriebsnachfolgen in den nächsten fünf Jahren ist die Fortführung und der Ausbau der Förderung von Höherer Berufsbildung essentiell.

Gleichwertigkeit stärken und Förderlücken im Aufstiegs-BAföG zeitnah schließen

Mit dem Aufstiegs- bzw. Meister-BAföG werden 75 Prozent der Kurs- und Prüfungsgebühren im Fortbildungsbereich bezuschusst. 25 Prozent der Kosten verbleiben bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Eine gleichwertige Förderung und damit eine gleichwertige Finanzierung von akademischer und beruflicher Bildung ist nicht gegeben, denn Studierende zahlen für die mit dem Meister gleichwertigen Abschlüsse der Hochschule keine Studiengebühren.

Ferner enthält das Aufstiegs-BAföG Förderlücken. So müssen zum Beispiel Vermögen über 45.000 Euro aufgezehrt werden, um einen Zuschuss zum Lebensunterhalt zu erhalten. Dies ist vor allem für zukünftige Meister und Meisterinnen eine finanzielle Belastung beim Übergang in eine spätere Selbstständigkeit und verhindert Gründungsaktivitäten. Auch werden derzeit zwei Abschlüsse der gleichen Fortbildungsstufe nur im Einzelfall mit dem Meister-BAföG gefördert. Für ein ganzheitliches Leistungs­angebot "aus einer Hand" kann es aber sinnvoll sein, zwei Abschlüsse der gleichen Stufe zu erwerben, etwa einen Meisterabschluss im Dachdecker- und einen im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk. Und schließlich erschweren die derzeitigen Anforderungen an Vollzeitkurse das Bereitstellen von flexiblen, zu unterschiedlichen Lebenssituationen passenden Bildungsangeboten. 

Deutschland braucht eine Bildungswende

Es bedarf einer echten Gleichwertigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung in materieller und ideeller Hinsicht. Denn Deutschland braucht ausreichend beruflich qualifizierte Fachkräfte, um den Herausforderungen der Zukunft begegnen zu können. 

Mehr zum Thema

Maßnahmen zur Feinjustierung des Aufstiegs- bzw. Meister-BAföG

Um eine Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung herzustellen, ist eine gleichwertige Ausfinanzierung nötig. Hierzu müssen das Aufstiegs-BAföG ausgebaut und bestehende Förderlücken geschlossen werden. Bezüglich einer Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), das das Aufstiegs-BAföG regelt, sind aus Sicht des Handwerks dabei folgende Verbesserungen erforderlich:

Der Eigenanteil an den Kurs- und Prüfungsgebühren ist auf 15 Prozent zu senken, z. B. über einen höheren Zuschussanteil nach bestandener Prüfung. Um Kostensteigerungen aufzufangen, sollten die Kurs- und Prüfungsgebühren bis zu 20.000 Euro förderfähig sein, das Meisterprüfungsprojekt bis zu 5.000 Euro. Zudem muss das in den Kursen nötige Verbrauchsmaterial förderfähig werden. Über diese Maßnahmen wird der Eigenanteil an den Fortbildungskosten erheblich reduziert und ein schuldenfreier Start in die Selbständigkeit oder Karriere möglich.

Um die beruflichen Kompetenzen in einer Domäne zu erweitern, soll für Meister als Regelfall eine zweite Fortbildung auf der Bachelor-Professional-Stufe förderfähig sein. Damit Gründungen nicht an fehlendem Kapital scheitern, soll für die Meisterqualifizierung beim Unterhaltszuschuss auf die Vermögensanrechnung verzichtet werden.

Vollzeitkurse, die auf eine Prüfung der ersten Fortbildungsstufe vorbereiten und mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen, sollen wie Teilzeitkurse förderfähig sein. Zudem soll die Fortbildungsdichte von Vollzeitkursen nach dem Durchschnittsberechnungsmodell von Teilzeitkursen kalkuliert werden können, dies eröffnet Bildungsanbietern mehr Flexibilität bei der Planung der Bildungsangebote.

Mehr Informationen

ZDH-Papiere zum Aufstiegs-BaföG / Meister-BaföG

  • ZDH kompakt "Förderlücken im Aufstiegs-BAföG schließen - Gleichwertigkeit herstellen"
    Dieses ZDH kompakt fasst noch einmal die Ungleichheiten und Lücken im Fördersystem sowie die Verbesserungsvorschläge zusammen.
  • ZDH-Stellungnahme zum Entwurf 5. AFBGÄndG
    April 2024: Der Referentenentwurf enthält Regelungen, die geeignet sind, die Höhere Berufsbildung und die Fachkräftesicherung im Handwerk weitergehend zu stärken. Der ZDH begrüßt daher das Gesetzgebungsvorhaben grundsätzlich und fordert ein schnelles Inkrafttreten der Regelungen.

Aufstiegs-BAFöG: Förderleistungen und förderfähige Maßnahmen

Förderleistungen

Das Aufstiegs-BAFöG unterstützt Fortbildungsteilnehmende finanziell bei der Vorbereitung auf Prüfungen der Höheren Berufsbildung. Die Förderleistungen können zwei Säulen umfassen:

  1. Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: Die Förderung erfolgt unabhängig von Einkommen und Vermögen. Diese Leistung wird zum Teil als Zuschuss und zum Teil als Bankdarlehen gewährt.
  2. Unterhaltszuschuss: Der Unterhaltszuschuss erfolgt abhängig vom Einkommen und vorhandenen Vermögen für Personen, die Vollzeitkurse belegen. Diese Leistung wird als Vollzuschuss gewährt.

Förderfähige Maßnahmen

Seit dem 01. August 2020 besteht ein Förderanspruch auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind. Damit können bis zu drei Fortbildungen nach dem AFBG gefördert werden.

Leistungen nach dem AFBG können für Meisterqualifizierungen und weitere Abschlüsse der Höheren Berufsbildung, wie z. B. für die Fortbildung zum/zur Geprüften Betriebswirt/in nach der HwO, beantragt werden. Damit eine Bildungsmaßnahme förderfähig ist, müssen auf jeden Fall folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Fortbildung bereitet auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung der höherqualifizierenden Berufsbildung oder auf eine vergleichbare Prüfung vor.
  • Die Fortbildung umfasst mindestens eine gesetzlich geregelte Zahl an Unterrichtungsstunden.
  • Die Fortbildung setzt in der Regel einen anerkannten Berufsabschluss voraus.

Umfassende Informationen zum Aufstiegs- bzw. Meister-BAFöG, z. B. zur Antragsstellung, den Förderleistungen und der Förderdauer, liefert das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

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