Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
16.12.2021

Anforderungen an Bewirtungsrechnungen

Das BMF hat mit Schreiben vom 30. Juni 2021 umfassende Ausführungen zu den Anforderungen an ordnungsmäßige Bewirtungsrechnungen und -belege veröffentlicht.

Das BMF hat mit Schreiben vom 30. Juni 2021 umfassende Ausführungen zu den Anforderungen an ordnungsmäßige Bewirtungsrechnungen und -belege veröffentlicht. Dieses Schreiben ist sowohl für die Betriebe von erheblicher praktischer Bedeutung, die Bewirtungsleistungen erbringen als auch für Steuerpflichtige, die einen Betriebsausgabenabzug geltend machen. Im Schreiben nimmt das BMF u.a. Stellung zum Inhalt der Bewirtungsrechnung sowie zur Erstellung der Bewirtungsrechnung. Verwendet der Bewirtungsbetrieb ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion i. S. d. § 146a Abs. 1 AO i. V. m. § 1 KassenSichV, werden für den Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für eine Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass nur maschinell erstellte, elektronisch aufgezeichnete und mit Hilfe einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesicherte Rechnungen anerkannt.