Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks

Das neue Reisekostenrecht 2016

Der aktuelle ZDH-Flyer zum Reisekostenrecht informiert Handwerksunternehmer darüber, in welchen Fällen eine Auswärtstätigkeit vorliegt und welche Reisekosten erstattet werden können.

Das lohnsteuerliche Reisekostenrecht regelt die Frage, welche Fahrt-, Verpflegungs- und ggf. Unterbringungskosten ein Arbeitnehmer bei Tätigkeiten außerhalb seiner Firma als Werbungskosten ansetzen bzw. welche Beträge der Arbeitgeber steuerfrei ersetzen kann. Der aktuelle ZDH-Flyer zum Reisekostenrecht informiert Handwerksunternehmer darüber, in welchen Fällen eine Auswärtstätigkeit vorliegt und welche Reisekosten erstattet werden können.

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  • Bestellformular das neue Reiskostenrecht
  • Flyer "Das neue Reisekostenrecht"