Soziale Sicherung: Trilogeinigung zur 883-Verordnung erzielt
Der finale Rechtstext liegt noch nicht vor, da die Einigung noch formal angenommen werden muss. Mit einer Annahme im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) am 24. April wird gerechnet. Daraufhin sollte auch die Annahme durch das EU-Parlament folgen.
Die Einigung sieht u. a. vor, dass Dienstreisen und kurzzeitige Aktivitäten von bis zu drei Tagen nicht im Vorfeld angekündigt werden müssen. Diese Ausnahme wird jedoch nicht für den Bausektor greifen. Für Arbeitseinsätze, die grundsätzlich angekündigt werden müssen, besteht in Notfällen die Möglichkeit, die Meldung spätestens drei Tage nach Beginn einzureichen bzw. die Eingangsbestätigung als Nachweis zu verwenden.
Angestrebt wird zudem, ein einheitliches elektronisches Format für die A1-Bescheinigung einzuführen. Dies ist angesichts des anstehenden Pakets für faire Arbeitsmobilität zentral. Von der Einigung werden voraussichtlich 14 Millionen Beschäftigte in der Europäischen Union betroffen sein, die grenzüberschreitend arbeiten.