Zentralverband des
Deutschen Handwerks
09.04.2026

EU-Emissionshandel: Kommission schlägt Änderungen beim ETS 1 vor

Die EU-Kommission plant eine umfassende Reform des europäischen Emissionshandelssystems.

Nachdem sie bereits im November 2025 die Flexibilisierung der Marktstabilitätsreserve (MSR) für Gebäude und den Verkehrssektor (ETS 2) initiiert hatte, will sie nun auch den Emissionshandel für die energieintensive Industrie (ETS 1) in der EU umfassend reformieren. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte diesen Schritt sowie eine umfassende Überprüfung des Emissionshandelssystems anlässlich des EU-Gipfels der Staats- und Regierungschefs im März angekündigt.

Der erste Baustein der Reformpläne der EU-Kommission ist ihre Änderungsinitiative zur Flexibilisierung der MSR für den ETS I vom 1. April. Ziel ist es, den Preissteigerungen durch die ursprünglich vorgesehene Verknappung der Zertifikate entgegenzusteuern. 

Der Beschluss über die MSR aus dem Jahr 2015, der seit 2019 operativ ist, sieht vor, dass Zertifikate im Reservemechanismus, die einen Wert von 400 Mio. Euro übersteigen, ihre Gültigkeit verlieren. Dieses Instrument soll nun entfernt werden.

Eine umfassende Überprüfung und Reform des ETS 1 soll im Juli 2026 folgen. Mit der Verankerung des Klimaziels für 2040 im EU-Klimagesetz wurde die Anwendung des ETS 2 für Gebäude und Verkehr übrigens um ein Jahr auf 2028 verschoben.

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