EU-Kommission veröffentlicht Mitteilung zur Besseren Rechtsetzung
Am 28. April hat die EU-Kommission eine Mitteilung zur Modernisierung der EU-Gesetzgebung vorgelegt. Ziel ist es, das europäische Gesetzgebungsverfahren zu verbessern und zu beschleunigen.
Es werden insbesondere folgende Neuerungen vorgeschlagen:
- Einfachheit durch Design: Unter diesem Stichwort verpflichtet sich die EU-Kommission vor allem dazu, sich auf Maßnahmen zu konzentrieren, die den größten Mehrwert bringen und die zudem einfach verständlich, anpassungsfähig sowie verhältnismäßig sind. Positiv ist, dass das “Think Small First”-Prinzip ausdrücklich angewendet werden soll.
- Verbesserung der Werkzeuge der Besseren Rechtsetzung: Folgenabschätzungen werden sich auf die Bewertung der wichtigsten wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des Vorschlags konzentrieren. Selbst in dringenden Fällen soll – wenn möglich – eine Folgenabschätzung erstellt werden.
- Bürokratieabbau: Zusätzlich geht es in der Mitteilung auch darum, bestehende Gesetze zu überprüfen und bei Bedarf zu vereinfachen oder abzuschaffen.
- Beim Thema Gold-Plating wird die EU-Kommission stärker mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und ihnen bewährte Verfahren sowie Leitlinien für die Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts zur Verfügung stellen.
- Die Durchsetzung europäischer Regelungen soll vor allem durch schnellerer Vertragsverletzungsverfahren, mehr Automatisierung und abschreckendere Sanktionen verbessert werden.
EU-Parlament und Rat werden aufgefordert, ebenfalls die Grundsätze der Besseren Rechtsetzung zu beachten und die Auswirkungen ihrer wesentlichen Gesetzesänderungen in separaten Folgenabschätzungen zu bewerten.