Zahlungsdienste: EP-Wirtschaftsausschuss bestätigt Trilogeinigung
Die Einigungen zur Verordnung über Zahlungsdienste und zur Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie wurden mit jeweils 50 Stimmen angenommen.
Zum einen sieht der Kompromiss eine Stärkung von Bargeld vor. Einzelhändler können zukünftig freiwillig Bargeldabhebungen anbieten, ohne dass der Kunde etwas kauft. Diese Abhebungen sollen auf maximal 150 Euro begrenzt sein. Mitgliedstaaten können das Limit hiervon abweichend auf minimal 100 Euro setzen.
Zudem wird die Transparenz von Gebühren erhöht. An Geldautomaten müssen Gebühren und Wechselkurse vor Durchführung der Transaktion angegeben werden. Zudem müssen Unternehmen, die Händlern Kartenzahlungssysteme anbieten, die für ihre Dienstleistungen geltenden Gebühren klar angeben.
Darüber hinaus werden Anforderungen an Zahlungsdienstleister zur Betrugsbekämpfung, die bereits für Sofortüberweisungen gelten, zukünftig grundsätzlich gelten. Bevor eine Überweisung erfolgen kann, muss die IBAN-Nummer des Zahlungskontos mit dem Namen des Kontoinhabers abgeglichen werden.
Das Plenum des EP und der Rat müssen der Trilogeinigung noch formal zustimmen, dann wird die Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht und 21 Monate danach größtenteils angewandt.