Die Ausbildereignung
Teil IV der Meisterprüfung oder AEVO-Prüfung als Eignungsnachweis
Die Ausbilderqualifikation erwerben Handwerksmeister/-innen im Rahmen der Vorbereitungslehrgänge für Teil IV der Meisterprüfung. Alternativ kann ein Lehrgang zur Vorbereitung für eine Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO-Prüfung) besucht werden. Beide Lehrgänge werden durch eine Prüfung abgeschlossen, in der die berufs- und arbeitspädagogische Kompetenzen in folgenden Handlungsfeldern nachzuweisen sind:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Die Prüfungen bestehen aus einem praktischen Teil (Präsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation und Fachgespräch) und einer schriftlichen Prüfung.
Zwischen Teil IV der Meisterprüfung und der Ausbildereignungsprüfung auf Grundlage der AEVO bestehen keine wesentlichen Unterschiede. Beide Prüfungen berechtigen gleichermaßen zur Ausbildung im Handwerk.
Lehrgangsinhalte
Für die Vorbereitungslehrgänge zu Teil IV der Meisterprüfung und für die Ausbildereignungslehrgänge gibt es bundesweite Empfehlungen, die die Qualität der Lehrgänge sichern:
Befreiung von der Nachweispflicht
Personen, die keine Meister- oder Ausbildereignungsprüfung abgelegt haben, können vom Nachweis einer Ausbilderqualifikation befreit werden, wenn sie ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung auf andere Weise glaubhaft machen und eine ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt ist. Zu den Befreiungsregelungen in § 6 Abs. 3 und 4 AEVO hat der DHKT die Empfehlung ausgesprochen.
Aufbauende Fortbildungsprofile für Ausbilder/innen
Aufbauend auf die Ausbilderqualifikation gibt es zwei weitere Fortbildungsprofile für professionelle Ausbilder/innen:
- Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge
- Geprüfter Berufspädagoge