Clean Industrial Deal: Kommission nimmt neuen Beihilferahmen an
Am 25. Juni hat die EU-Kommission einen neuen Beihilferahmen angenommen, der zulässige Beihilfen regelt, um die Ziele des Clean Industrial Deals zu erreichen ("CISAF").
Unter gewissen Voraussetzungen werden darin Strompreiserleichterungen für energieintensive Unternehmen ermöglicht. Damit sollen Nachteile im internationalen Wettbewerb und eine mögliche Abwanderung europäischer Unternehmen verhindert werden. Darunter könnte der in Deutschland angekündigte Industriestrompreis fallen.
Die Voraussetzungen für eine solche Förderung sind laut CISAF:
- Beihilfeintensität: höchstens 50 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Großhandelsmarktpreises in der Gebotszone, an die der Begünstigte angeschlossen ist, für nicht mehr als 50 Prozent seines jährlichen Stromverbrauchs. Die Kürzungen dürfen nicht zu einem niedrigeren Preis als 50 Euro/Megawattstunde für den beihilfefähigen Verbrauch führen.
- Beihilfeberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen in den im Anhang 1 aufgeführten Sektoren. Dies entspricht grundsätzlich der KUEBLL-Liste.
- Investmentkondition: Als Gegenleistung für eine Preisstützung müssen die Unternehmen in die Dekarbonisierung investieren.
- Dauer: Beihilfen im Rahmen dieses Abschnitts können für eine Höchstdauer von drei Jahren gewährt werden.
Nächste Schritte
Der CISAF ersetzt den bisherigen Krisenrahmen TCTF und soll zunächst bis zum 31. Dezember 2030 in Kraft sein. Auf dieser Grundlage wird die Kommission Beihilferegelungen der Mitgliedstaaten prüfen und so die Einführung von Einzelbeihilfen ermöglichen.
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