Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Für den Ausbau des Aufstiegs-BAFöGs, ist zeitnah ein Referentenentwurf für eine Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz vorzulegen. Welche Aspekte dabei aus Sicht des Handwerks besonders relevant sind, darüber informiert beiliegendes ZDH kompakt.

Förderlücken im Aufstiegs-BAföG schließen - Gleichwertigkeit herstellen

Die Höhere Berufsbildung im Handwerk, die die Meisterprüfung und berufliche Fortbildungen nach Handwerksordnung umfasst, ist essenziell für die Fachkräftequalifizierung und die Sicherung von Betriebsnachfolgen im Handwerk. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Kursen der Höheren Berufsbildung ist das Aufstiegs-BAföG die wichtigste Förderung. Zur Sicherung hochqualifizierter Fachkräfte in den Betrieben sind die Förderlücken im Aufstiegs-BAföG zeitnah zu schließen.

Handwerk braucht qualifizierte Fachkräfte

In den nächsten fünf Jahren stehen rund 125.000 Handwerksbetriebe zur Übergabe an einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin an. Dafür werden qualifizierte Fach- und Führungskräfte benötigt. Die Meisterqualifizierung leistet hier den wichtigsten Beitrag. Auch mit Blick auf den Fachkräftebedarf für die Energiewende zeigt sich , dass zunehmend gewerkeübergreifende Kompetenzen wichtig werden. So könnte etwa die Effizienz der energetischen Gebäudesanierung steigen, wenn mehr Fachkräfte des Handwerks über Kompetenzen aus mehreren Berufsbildern verfügen und die bei einer Sanierung anfallenden Tätigkeiten vom Dach bis zum Heizungskeller übernehmen könnten.

Ungleichheiten und Lücken im Fördersystem

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden die Kurs- und Prüfungsgebühren im Fortbildungsbereich zwar bezuschusst, dennoch verbleiben 25 Prozent dieser Kosten bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Eine gleichwertige Förderung und damit eine gleichwertige Finanzierung von akademischer und beruflicher Bildung ist weiterhin nicht gegeben, denn Studierende zahlen für die mit dem Meister gleichwertigen Abschlüsse der Hochschule keine Studiengebühren.

Zudem enthält das Aufstiegs-BAföG Förderlücken, die sich unmittelbar auf die Fachkräftequalifizierung und die Sicherung von Betriebsnachfolgen im Handwerk auswirken. So müssen zum Beispiel Vermögen über 45.000 Euro aufgezehrt werden, um einen Zuschuss zum Lebensunterhalt zu erhalten. Dies ist vor allem für zukünftige Meister und Meisterinnen eine finanzielle Belastung beim Übergang in eine spätere Selbstständigkeit und verhindert Gründungsaktivitäten. Auch werden derzeit zwei Abschlüsse der gleichen Fortbildungsstufe nur im Einzelfall mit Aufstiegs-BAföG gefördert. Für ein ganzheitliches Leistungs­angebot „aus einer Hand“ kann es aber sinnvoll sein, zwei Abschlüsse der gleichen Stufe zu erwerben, etwa einen Meisterabschluss im Dachdecker- und einen im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk. Und schließlich erschweren die derzeitigen Anforderungen an Vollzeitkurse das Bereitstellen von flexiblen, zu unterschiedlichen Lebenssituationen passenden Bildungsangeboten. So ist für 200 Stunden umfassende Vollzeitkurse, die auf eine Prüfung der ersten Fortbildungsstufe vorbereiten, derzeit keine Förderung vorgesehen und Vollzeitkurse müssen im Gegensatz zu Teilzeitkursen eine zeitlich sehr enge Taktung vorweisen.

Maßnahmen zur Feinjustierung des Aufstiegs-BAföG

Für mehr Gleichwertigkeit soll das bestehende System der beruflichen und akademischen Bildung nicht grundlegend geändert, sondern gleichwertig ausfinanziert werden. Hierzu müssen das Aufstiegs-BAföG ausgebaut und bestehende Förderlücken geschlossen werden. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthält bereits eine entsprechende Zielformulierung. Damit das Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden kann, muss das BMBF zeitnah Eckwerte für die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), das das Aufstiegs-BAföG regelt, vorlegen. Aus Sicht des Handwerks sind dabei folgende Verbesserungen erforderlich:

Eigenanteile senken: Der Eigenanteil an den Kurs- und Prüfungsgebühren ist auf 15 Prozent zu senken, z. B. über einen höheren Zuschussanteil nach bestandener Prüfung. Um Kostensteigerungen aufzufangen, sollten die Kurs- und Prüfungsgebühren bis zu 20.000 Euro förderfähig sein, das Meisterprüfungsprojekt bis zu 5.000 Euro. Zudem muss das in den Kursen nötige Verbrauchsmaterial förderfähig werden. Über diese Maßnahmen wird der Eigenanteil an den Fortbildungskosten erheblich reduziert und ein schuldenfreier Start in die Selbständigkeit oder Karriere möglich.

Meisterqualifizierung stärken: Um die beruflichen Kompetenzen in einer Domäne zu erweitern, soll für Meister als Regelfall eine zweite Fortbildung auf der Bachelor-Professional-Stufe förderfähig sein. Damit Gründungen nicht an fehlendem Kapital scheitern, soll für die Meisterqualifizierung beim Unterhaltszuschuss auf die Vermögensanrechnung verzichtet werden.

Unabhängig vom Format fördern: Vollzeitkurse, die auf eine Prüfung der ersten Fortbildungsstufe vorbereiten und mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen, sollen wie Teilzeitkurse förderfähig sein. Zudem soll die Fortbildungsdichte von Vollzeitkursen nach dem Durchschnittsberechnungsmodell von Teilzeitkursen kalkuliert werden können, dies eröffnet Bildungsanbietern mehr Flexibilität bei der Planung der Bildungsangebote.

Zum Herunterladen

  • Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
    ZDH-Kompakt, September 2023
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Aufstiegs-BAFöG / Meister-BAFöG

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