Zentralverband des
Deutschen Handwerks
12.08.2026

Jahressteuergesetz zwischen Vereinfachungen und neuen Belastungen

Zum Beschluss des Jahressteuergesetzes 2026 durch das Bundeskabinett am 12. August 2026 erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
Holger Schwannecke

Das Jahressteuergesetz enthält erste Verbesserungen, beseitigt aber zentrale Belastungen für Betriebe noch nicht. Mehr Rechtssicherheit bei der Kaufpreisaufteilung von Grundstücken und der Neustrukturierung der umsatzsteuerlichen Organschaft sind aus Sicht des Handwerks positive Ansätze. Dem stehen neue bürokratische Anforderungen etwa bei der Lohnabrechnung und der ersten Tätigkeitsstätte gegenüber. Steuerrecht muss aber im Alltag der Betriebe funktionieren und darf nicht neuen Aufwand schaffen.

Die geplante Regelung zur Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken schafft erstmals mehr Rechtssicherheit. Dass künftig auch vertragliche Aufteilungen steuerlich anerkannt werden sollen, ist ein sinnvoller Schritt, gerade für Handwerksbetriebe, die in Grundstücke mit Lagern, Werkstätten und Betriebsgebäuden investieren. Das erleichtert Investitionsentscheidungen und stärkt die betriebliche Substanz. Allerdings ist eine Abweichung von der vertraglich festgelegten Aufteilung aufwendig, beratungsintensiv und kostenbelastend und bedeutet gerade für kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßigen Aufwand. Für einfache und standardisierte Fälle braucht es deshalb vereinfachte Verfahren und alternative Nachweise.

Mehr Belastungen drohen bei der geplanten Neudefinition des Grundlohns für steuerfreie Zuschläge. Unternehmen müssten ihre Lohnabrechnungen, IT-Systeme und Verträge anpassen, was zu erheblichem bürokratischen Mehraufwand und Umstellungskosten führt. Zudem verliert die Entgeltumwandlung für Schichtarbeiter an Attraktivität, was gerade in Zeiten des Fachkräftebedarfs ein falsches Signal ist. Die bestehende Definition sollte deshalb beibehalten werden.

Bei der umsatzsteuerlichen Organschaft müssen bestehende Rechtsunsicherheiten sowie finanzielle Risiken für die Betriebe beseitigt werden und weitere Vereinfachungen folgen, um den Status Quo zu verbessern. Hierzu hat die Wirtschaft entsprechende Vorschläge unterbreitet, die im weiteren Verfahren aufgegriffen werden sollten.

Das Jahressteuergesetz kann einen Beitrag zu besseren steuerlichen Rahmenbedingungen leisten, wenn Verbesserungen nicht durch neue Bürokratie an anderer Stelle geschmälert werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen ein Steuerrecht, das verlässlich, verständlich und im betrieblichen Alltag umsetzbar ist.

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