Zentralverband des
Deutschen Handwerks
10.07.2026

GKV-Reform lässt Entlastungspotenzial ungenutzt

Nach der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag am 10. Juli 2026 erklärt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
Jörg Dittrich

"Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt deutlich hinter dem Notwendigen zurück und lässt die Chance auf spürbare Entlastungen weitgehend ungenutzt. Der Gesetzgeber geht mit einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik zwar in die richtige Richtung, was jedoch angesichts der Finanzlage nicht ausreicht. Ohne Reform droht bereits im kommenden Jahr eine Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro, bis 2030 würden sogar 40,4 Milliarden Euro fehlen.

Umso unverständlicher ist, dass die Entlastungsmaßnahmen deutlich hinter den Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit und den berechtigten Erwartungen von Betrieben und Beschäftigten zurückbleiben. Das wiegt umso schwerer, weil die geplante Rentenreform die Alterssicherung zwar zukunftsfester macht, zugleich aber mit einer kurzfristig deutlichen Beitragssteigerung verbunden ist. Diese Mehrbelastung muss durch weitere Sozialversicherungsreformen ausgeglichen und die Lohnzusatzkosten wieder spürbar gesenkt werden.

Statt der ursprünglich avisierten 19,6 Milliarden Euro sieht das Gesetz nur noch Einsparungen von 16,3 Milliarden Euro vor. Das bleibt deutlich hinter dem Einsparpotenzial von mehr als 42 Milliarden Euro zurück, das die FinanzKommission Gesundheit bis 2027 errechnet hat. Einzelne Maßnahmen wie die Begrenzung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten weisen zwar in die richtige Richtung. Die Politik muss jedoch das gesamte Potenzial für Beitragssenkungen ausschöpfen. Dazu gehören insbesondere ein Primärarztsystem, eine stärkere Verlagerung von Behandlungen in den ambulanten Bereich und eine engere sektorenübergreifende Zusammenarbeit.

Nicht akzeptabel ist, dass versicherungsfremde Leistungen weiter überwiegend von Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern finanziert werden. Für gesamtgesellschaftliche Aufgaben sollte auch gesamtgesellschaftlich Verantwortung übernommen und diese Leistungen daher steuerfinanziert werden. Problematisch bleibt, dass mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro, der Kürzung des Bundeszuschusses um jeweils 2 Milliarden Euro in den Jahren 2027 bis 2030 sowie der Anhebung des Krankenversicherungsbeitrags für geringfügig Beschäftigte den Bundeshaushalt entlasten, die Lasten dafür aber Betrieben und Beschäftigten aufgebürdet werden. Das ist eine einseitige nicht hinnehmbare Lastenverschiebung.

Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz kann deshalb nur der Auftakt sein. Die Koalitionsparteien müssen zügig ein zweites Reformpaket für Rente, Gesundheit und Pflege vorlegen, um die Lohnzusatzkosten von aktuell 43 Prozent wenigstens wieder auf 40 Prozent zu senken. Nur mit einer effizienten Organisation der Sozialversicherung, einer fairen Finanzierung und mehr Eigenverantwortung lassen sich Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum im personalintensiven Handwerk dauerhaft sichern."

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