Prioritäten im Haushalt setzen für größere steuerliche Entlastung
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"Die Abgeordneten der Regierungskoalition müssen den weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsprozess zur Einkommensteuerreform nutzen, um das Wort Reform mit Leben zu füllen und bei der Entlastung deutlich nachzulegen. Betriebe und Beschäftigte brauchen mehr finanziellen Spielraum für Investitionen und Konsum. Dafür muss mehr Netto vom Brutto bleiben. Der Weg dorthin führt über sinkende Sozialversicherungsbeiträge und niedrigere Einkommensteuern. Klar ist auch: Noch hat das Gesetz den Namen Einkommensteuerreformgesetz nicht verdient. Eine Reform ist mehr als eine Anpassung des Steuersatzes.
Für das Handwerk ist das Gesetz besonders relevant: Drei von vier Handwerksbetrieben sind Personenunternehmen, für die die Einkommensteuer die Unternehmenssteuer ist. Von einer Senkung der Körperschaftsteuer würde dagegen nur einer von vier Handwerksbetrieben profitieren. Wer Wachstum und Investitionen fördern will, muss deshalb die gesamte Wirtschaft in den Blick nehmen. Steuerliche Entlastung muss unabhängig von der Rechtsform wirken. Werden Kapitalgesellschaften über die Körperschaftsteuer entlastet, während Personenunternehmen bei der Einkommensteuer weitgehend außen vor bleiben, gerät das Steuersystem aus dem Gleichgewicht. Das gilt umso mehr, als die aus dem Gesetz resultierenden zehn Milliarden Euro Entlastung summiert für 2027 und 2028 noch nicht einmal ausreichen, um die Folgen von Inflation und Steuerprogression abzufedern. Damit werden Kapitalgesellschaften ab 2028 entlastet und Personenunternehmen mit einer schleichenden Unternehmenssteuererhöhung weiter ausgebremst. Angesichts eines Ausgabenvolumens im Bundeshaushalt von über 555 Milliarden Euro im kommenden Jahr fehlt es offensichtlich an einer klaren Prioritätensetzung, um ein ausreichendes Entlastungspaket zu schnüren. Das Handwerk hat seinen Teil der Verantwortung für entsprechende haushälterische Spielräume über eine schmerzhafte Abschmelzung der Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen geliefert.
Für das weitere Gesetzgebungsverfahren gibt es damit eine klare Aufgabe: Die Einkommensteuer muss stärker sinken und die Entlastung muss bei Unternehmen und Betrieben unabhängig von ihrer Rechtsform ankommen. Nur so erhalten auch die vielen kleinen und mittleren Betriebe den finanziellen Spielraum, der die Voraussetzung für Investitionen und Wachstum ist. Und wenn es der Gesetzgeber ernst mit dem Wort Einkommensteuerreform meint, dürfen auch Reformen zur Thesaurierungsbegünstigung oder dem Investitionsabzugsbetrag nicht fehlen. Beide sind im Einkommensteuergesetz verankert. Beides sind zentrale Elemente, um die Wirtschaft mit unternehmerischen Investitionen anzukurbeln. Letztlich geht es um die preisliche Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland für Handwerk und Mittelstand. Der Mittelstand kann nicht ausweichen und wurde von großen Preisschüben getroffen."