Zentralverband des
Deutschen Handwerks

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG ist ein bewährtes Instrument, das private Haushalte bei der legalen Beauftragung von Handwerksleistungen entlastet und zugleich Schwarzarbeit entgegenwirkt.
Glaser auf Glasdach

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ist ein ordnungspolitisch notwendiger Baustein zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen. Er entlastet private Haushalte bei der legalen Beauftragung von Handwerkerleistungen und stützt zugleich private Investitionen in den Gebäudebestand. Gerade in einer Phase wirtschaftlicher Unsicherheit und steigender Lebenshaltungskosten, in der Haushalte Investitionsentscheidungen besonders sensibel treffen, ist er ein unverzichtbares Instrument.

Für das Handwerk ist klar: Der Steuerbonus ist kein betrieblicher Subventionsmechanismus, sondern ein nachfrageseitiges Anreizsystem, das Verbraucherinnen und Verbrauchern die Entscheidung für eine legale, mit Rechnung erbrachte Handwerkerleistung erleichtert. Er ist damit ein “Kundenbonus”, kein Handwerkerbonus.

 

Was ist der Steuerbonus?

Seit dem 1. Juli 2006 können private Haushalte Aufwendungen für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Begünstigt sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im Haushalt oder in dessen unmittelbarem räumlichen Zusammenhang erbracht werden. Wer sein Bad sanieren, die Heizung warten oder die Fassade streichen lässt, profitiert unmittelbar. Steuerpflichtige können 20 Prozent der reinen Arbeits- und Fahrtkosten für Handwerkerleistungen von ihrer Steuerschuld abziehen, bei maximal 6.000 Euro abzugsfähigen Aufwendungen ergibt sich ein Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt. Materialkosten sind nicht abzugsfähig. 

Der Steuerbonus wird im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht und mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.

Hinweis: Die Bundesregierung plant derzeit eine Senkung des Steuerbonus auf 15 Prozent der Aufwendungen bzw. maximal 900 Euro pro Jahr. Diese Änderung ist jedoch noch nicht abschließend gesetzlich verankert. Bis dahin gilt weiterhin die dargestellte Regelung von 20 Prozent bzw. maximal 1.200 Euro pro Jahr. (Stand: Juli 2026)

Hintergrund: Schwarzarbeit auf dem Vormarsch

Aktuelle Zahlen belegen einen besorgniserregenden Trend: Die Schattenwirtschaft in Deutschland wächst. Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW Tübingen) und Professor Dr. Friedrich Schneider (Universität Linz) prognostizieren für 2026 ein Volumen von 538 Milliarden Euro. Bereits 2024 lag der Anteil der Schattenwirtschaft den Forschern zufolge bei geschätzten 11,1 Prozent des BIP; ein deutlicher Anstieg gegenüber 9,2 Prozent im Jahr 2021. Schwarzarbeit, also Tätigkeiten, die im Prinzip legal ausgeübt werden könnten, jedoch den öffentlichen Stellen nicht gemeldet werden, um Steuern und Sozialbeiträge zu vermeiden, ist ein wesentlicher Teil dieser Schattenwirtschaft.

Auch die Bundesregierung stellt in ihrem “Fünfzehnten Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung” fest: Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben “weitreichende negative Folgen” für die Handlungsfähigkeit des Staates und der Sozialversicherungssysteme. Ihre Bekämpfung ist eine “gesamtgesellschaftliche Aufgabe”. 

In dieser Situation setzt der Steuerbonus genau dort an, wo Haushalte aus Kostengründen zwischen legaler Beauftragung und informellen Angeboten abwägen. Der steuerliche Vorteil beeinflusst diese Entscheidung zugunsten einer ordnungsgemäßen, mit Rechnung erbrachten Leistung. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten, in denen Verbraucherbudgets angespannt sind, entfaltet er seine Wirkung besonders. Der Koalitionsvertrag sieht an mehreren Stellen eine Stärkung der Schwarzarbeitsbekämpfung vor – der Steuerbonus ist ein zentraler Baustein dieser Strategie.

Der Steuerbonus wirkt

Im Jahr 2026 haben geschätzt mindestens zwei Millionen Haushalte den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch genommen. Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ist seit 20 Jahren eine bewährte, unkomplizierte und leicht verständliche Entlastung insbesondere für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Er wirkt in mehrfacher Hinsicht:

  • Er schafft Anreize zur legalen Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen und wirkt damit Schwarzarbeit entgegen.
  • Er stabilisiert private Investitionen in Renovierungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, gerade in konjunkturell angepassten Phasen.
  • Er sichert dem Staat Steuereinnahmen aus der Gewinnbesteuerung der Handwerksbetriebe sowie der Lohnbesteuerung der Beschäftigten.
  • Er setzt niedrigschwellige Anreize für Maßnahmen im Gebäudebestand und begünstigt damit auch energetisch relevante, kleinteilige, schrittweise Verbesserungen, wo größere Förderprogramme nicht greifen.

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