Zentralverband des
Deutschen Handwerks
30.09.2026

Pflegereform bleibt hinter dem Notwendigen zurück

Nach dem Beschluss des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) durch das Bundeskabinett am 30. September 2026 erklärt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
Ein Orthopädiemechaniker passt die Orthese einer Kundin an.

Das Pflegeneuordnungsgesetz greift wichtige Probleme auf, bleibt in seinem Umfang aber hinter dem zurück, was zur Stabilisierung der gesetzlichen Pflegeversicherung erforderlich ist. Wer die Sozialversicherungsbeiträge dauerhaft begrenzen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichern will, muss über dieses Gesetz hinausgehen.

Das Pflegeneuordnungsgesetz setzt mit einer Ausgabenpolitik, die sich stärker an den verfügbaren Einnahmen orientiert, grundsätzlich an der richtigen Stelle an. Angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen die vorgesehenen Maßnahmen jedoch nicht aus. Ohne weitere Reformen würde das Defizit der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 2027 auf 7,5 Milliarden Euro und im Jahr 2028 sogar auf 15 Milliarden Euro anwachsen. Es braucht deshalb weitere Einsparungen, um die gesetzliche Pflegeversicherung dauerhaft zu stabilisieren und Betriebe wie Beschäftigte zu entlasten.

Positiv sind die Anpassung der Begutachtungssystematik zur Bestimmung der Pflegegrade, der Wegfall des Entlastungsbeitrages für haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 131 Euro monatlich sowie die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegattinnen und Ehegatten.

Nicht akzeptabel ist, dass die Rückzahlung der Bundesdarlehen auf die Jahre 2035 bis 2039 verschoben und die Finanzierungsprobleme damit lediglich vertagt werden. Statt die Finanzierungslasten weiter auf Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu verlagern, muss der Bund versicherungsfremde Leistungen endlich aus Steuermitteln finanzieren. Auch die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie zusätzliche Pflegeversicherungsbeiträge für geringfügig Beschäftigte belasten Arbeitgeber und Arbeitnehmer und treffen insbesondere personalintensive Handwerksbetriebe. Neue Leistungen wie ein Sozialraumbudget setzen in einer Phase notwendiger Konsolidierung die falschen Prioritäten. Vorrang muss haben, bestehende Strukturen effizienter zu gestalten und die Pflegeversicherung dauerhaft finanzierbar aufzustellen.

Das Pflegeneuordnungsgesetz kann deshalb nur ein erster Schritt sein. Erforderlich ist ein Gesamtkonzept für Rente, Gesundheit und Pflege mit dem Ziel, die Sozialversicherungsbeiträge wieder unter 40 Prozent zu senken. Dazu gehört auch, die private Vorsorge zu stärken, etwa durch eine obligatorische private Pflegevorsorge mit staatlicher Förderung. Nur mit einer tragfähigen Finanzierung und einer fairen Verteilung der Lasten lassen sich die sozialen Sicherungssysteme dauerhaft sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe erhalten.

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