Zentralverband des
Deutschen Handwerks
23.07.2026

Koalitionsvertrag einhalten: Sonntagsbackverbot aufheben

Handwerksbäckereien dürfen sonntags nur drei Stunden produzieren, während Backshops unbegrenzt aufbacken dürfen. Die Ungerechtigkeit ist im Koalitionsvertrag erkannt und gehört endlich abgeschafft, so ZDH-Präsident Jörg Dittrich zu Andreas Hoenig, dpa.
Nahaufnahme eines Bäckereiofens: Ein Bleich mit Körnerbrötchen wird in den Ofen geschoben.

Die folgenden Statements sind zuerst gegenüber der “dpa” abgegeben worden.

“Im Koalitionsvertrag steht, dass für Bäcker und Konditoren das Sonntagsbackverbot aufgehoben wird. Bitte umsetzen. Ich verstehe nicht, warum wir immer noch weiter darüber diskutieren. Es ist eine große Ungerechtigkeit, dass Backstationen an der Tankstelle sonntags Teiglinge aufbacken dürfen und dem Handwerksbäcker erklärt wird: Du darfst es nicht, weil du Bäcker bist. Was ist das bitte für eine Logik? Es sind solche Punkte, an denen sich die Empörung festmacht. Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Deswegen möchte ich dazu auch keine Diskussion mehr führen. Es soll mir bitte keiner erzählen, dass die Zukunft Deutschlands davon abhängt, ob einige hundert Menschen sonntags einige Stunden arbeiten. Zumal viele Beschäftigte diese Zeiten bewusst wählen, weil sie dafür gute Zuschläge erhalten und mehr Geld verdienen, und dafür beispielsweise an einem anderen Tag frei haben.”

“Niemand möchte den generellen Acht-Stunden-Tag abschaffen. Aber in Zeiten von Digitalisierung, Work-Life-Balance und Disruption in vielen Bereichen muss es aus meiner Sicht doch machbar sein, Betrieben und Beschäftigten mehr Flexibilität einzuräumen und ihnen die Chance zu geben, neue Modelle auszuprobieren. Ich verstehe nicht, warum wir so tun, als würden wir damit grundlegende Errungenschaften infrage stellen. Der 8-Stunden-Tag soll erhalten bleiben, aber es muss mehr Flexibilität geben.”

“Gesundheitsschutz wird ab einer gewissen Grenze ein Totschlagargument gegen Veränderungen. Auch eine monotone Tätigkeit kann bereits nach kurzer Zeit zu Belastungen führen. Pauschal den Gesundheitsschutz als Argument ins Feld zu führen, greift heutzutage zu kurz. Realität ist nun einmal, dass Tarifbindung und Gewerkschaftszugehörigkeit in vielen Bereichen niedrig ist und speziell die Mitbestimmung und der Umgang zwischen Beschäftigten und der Betriebsführung in einem Betrieb mit 5 Mitarbeitern anders funktioniert als in einem großen Betrieb mit einem Betriebsrat.”

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