Freiwilliges Handwerksjahr im Freiwilligen- und Zivildienst
Foto: amh-online.de/Falk Heller
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Das Konzept “Handwerk und Gesellschaftsdienste” bezieht sich auf die drei Stränge der neu auszugestaltenden Gesellschaftsdienste:
- Bundesfreiwilligendienst,
- Zivildienst als Ersatz für einen zukünftig ggf. verpflichtenden Wehrdienst,
- Wehrdienst.
Ziel des Konzepts ist es zum einen, den Beitrag der Gesellschafts- und Wirtschaftsgruppe Handwerk zur Resilienz der Gesellschaft im Rahmen dieser Dienste darzustellen. Zum anderen sollen vor dem Hintergrund der mit den Gesellschaftsdiensten verbundenen Herausforderungen für den Ausbildungsmarkt Lösungsansätze für die Deckung des Fachkräftebedarfs im Handwerk aufgezeigt werden. Das Freiwillige Handwerksjahr ist mit seiner Integration in den Bundesfreiwilligendienst - und ggf. bei einer Wiedereinführung der Wehrpflicht in den Zivildienst - das zentrale Element dieses Konzepts. Ergänzend werden Kooperationsmöglichkeiten des Handwerks mit der Bundeswehr beschrieben.
Rolle der Gesellschaftsdienste
Zusammenhalt der Gesellschaft und Demokratieförderung
In Zeiten zunehmender Individualisierung und Polarisierung gilt es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Grundwerte zu stärken. Ein freiwilliges Engagement junger Menschen in der Bundeswehr (neuer Wehrdienst), im sozialen Bereich, der Pflege, dem Umwelt- und Klima- sowie Zivil- und Katastrophenschutz (Bundesfreiwilligendienst) sollen einen Beitrag für die Gesellschaft und die persönliche Entwicklung leisten.
Zivile und militärische Resilienz
Aufgrund der geopolitischen Entwicklungen und der verschärften Bedrohungslage in Europa sollen vor allem für die Bundeswehr Freiwillige gewonnen werden.
Durch eine attraktive Ausgestaltung des neuen freiwilligen Wehrdienstes wird ein Aufwuchs der aktiven Soldatinnen und Soldaten von aktuell rund 184 000 auf einen quantitativen Zielkorridor von 186 000 bis 199 000 im Jahr 2026 bis hin zu 255 000 bis 270 000 im Jahr 2035 angestrebt. Die Zahl der freiwillig Wehrdienstleistenden soll sich dabei von rund 12 000 im Jahr 2025 in einem progressiven Verlauf von 20 000 im Jahr 2026 auf 40 000 im Jahr 2031 erhöhen. Hierzu wird ab dem Jahr 2026 bei allen ab 2008 geborenen jungen Menschen die Bereitschaft für einen Dienst in der Bundeswehr abgefragt.
Zur Unterstützung der gesellschaftlichen und zivilen Resilienz wird darüber hinaus eine Stärkung der Freiwilligendienste in den Blick genommen. So ist geplant, mit der Abfrage zur Bereitschaft für einen Wehrdienst auch auf Angebote der zivilen Freiwilligendienste hinzuweisen. Erklärtes Ziel ist es, jährlich über 100 000 Menschen für ein freiwilliges Engagement im zivilen Bereich zu gewinnen. Ein Einsatz im Sozial- und Gesundheitssektor, zum Schutz von Natur und Umwelt sowie zur Unterstützung der Bevölkerung im Krisen- und Katastrophenfall soll nicht nur die persönliche Entwicklung fördern, er ist darüber hinaus eine wichtige Säule für den Schutz von Gesellschaft und Demokratie.
Der neue Wehrdienst und die zivilen Freiwilligendienste bilden damit zwei komplementäre Elemente einer zukünftigen Gesamtarchitektur gesellschaftlicher Resilienz. Das Handwerk kann hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.
Herausforderungen und Potenziale verteidigungs- und gesellschaftspolitischer Initiativen für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses im Handwerk
Herausforderungen für den Ausbildungsmarkt
Mit dem Ausbau der Gesellschaftsdienste wird 18jährigen nach Abschluss ihrer Schulpflicht eine neue, attraktive Alternative zum unmittelbaren Start einer Ausbildung angeboten.
Durch diese neue Option verschärfen sich die bestehenden Herausforderungen am Übergang Schule – Beruf und für die Deckung des Fachkräftenachwuchses im Handwerk. Viele junge Menschen entscheiden sich nach dem Verlassen der Schule für ein “Gap year”. 626 000 junge Menschen im Alter zwischen 15 bis 24 Jahren sind aktuell weder in Schule noch in Beschäftigung, Ausbildung oder Studium. Häufig sind sie nicht für Berufsorientierungsangebote erreichbar und ihr konkreter Verbleib ist statistisch nicht erfasst.
Mit der Weiterentwicklung des neuen Wehrdienstes und der Bundesfreiwilligendienste verschärfen sich diese Herausforderungen.
Dabei kann insbesondere die im Vergleich zur Ausbildungsvergütung deutlich höhere Besoldung von Freiwillig Wehrdienstleistenden die Besetzung von Ausbildungsplätzen im Handwerk erschweren. Mit einem Sold von mindestens 2 600 Euro monatlich im freiwilligen Wehrdienst oder 2 700 Euro für untere Dienstgrade als Soldatin bzw. Soldat auf Zeit ist eine weitere attraktive Alternative zu einer Ausbildung mit einer durchschnittlichen Ausbildungsvergütung von 1 133 Euro eingeführt worden.
Auch während einer Ausbildung können 18jährige durch den im Vergleich zur Ausbildungsvergütung deutlich höheren Sold zu einer vorzeitigen Vertragslösung zugunsten eines Wehrdienstes motiviert werden. Ein nach der Ausbildung absolvierter Wehrdienst kann sich ebenfalls nachteilig auf die Bindung zum (ehemaligen) Ausbildungsbetrieb und damit auf die Deckung des Fachkräftebedarfs im Handwerk auswirken.
Schließlich ist der angestrebte quantitative Ausbau des Bundesfreiwilligendienstes von aktuell jährlich knapp 90 000 Teilnehmenden auf künftig über 100 000 Freiwillige eine Belastung für den Ausbildungsmarkt.
Laut der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts ist bei der Zahl der 18-Jährigen in Deutschland von aktuell rund 800 000 ein Rückgang bis zum Jahr 2030 um bis zu 12 800 zu erwarten. Obwohl sich der Ausbildungsmarkt nach einem deutlichen Rückgang der Bewerbenden seit 2017 aktuell wieder leicht zugunsten der Ausbildungsplatz-anbietenden Betriebe entwickelt, ist daher mit zunehmenden Besetzungsschwierigkeiten im Handwerk zu rechnen.
Potenziale für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses
Auf der anderen Seite bieten der neue Wehrdienst und ein Ausbau des Bundesfreiwilligendienstes auch Potenzial für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses im Handwerk.
Im Rahmen des Wehrdienstes kommen junge Menschen mit gewerblich technischen bzw. handwerklichen Tätigkeiten in Berührung, beispielsweise bei der Wartung des Fuhrparks der Bundeswehr. Darüber hinaus sind sie im Gegensatz zu vielen anderen Angeboten für ein “Gap-Year” nach der Schule für Berufsorientierungs- und erste Qualifikationseinheiten erreichbar.
Der Wehrdienst kann aufgrund seiner Strukturen zudem den Erwerb über fachlicher Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Resilienz unterstützen und die Integration von Auszubildenden mit entsprechenden Erfahrungen in den Betrieb erleichtern.
Insbesondere der zivile Freiwilligendienst bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte für die Fachkräftegewinnung im Handwerk. Handwerksberufe nehmen eine zentrale Stellung bei der Versorgung der Bevölkerung ein, beispielsweise im Bau- und Ausbau, der Lebensmittelversorgung und im Gesundheitssektor. Spätestens mit der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 wurde die Bedeutung des Handwerks beim Katastrophenschutz sichtbar.
Darüber hinaus hat das Handwerk auch wesentlichen Anteil an der Pflege und dem Erhalt von Kulturgut, beispielsweise die Steinmetz- und Steinbildhauer-, Buchbinder-, Musikinstrumentenhersteller-, Holzspielzeugmacher-Handwerke.
Umso wichtiger ist es, auch angesichts der aktuellen Bedrohungslagen eine ausreichend hohe Zahl umfassend im Handwerk qualifizierter Fachkräfte für die Stärkung gesellschaftlicher Resilienz sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund sind enge Kooperationen zwischen dem Handwerk und der Bundeswehr sowie eine Berücksichtigung des Handwerks im Bundesfreiwilligendienst sicherzustellen.
Freiwilliges Handwerksjahr als Freiwilligendienst
Angesichts der Bedeutung des Handwerks für die Grundversorgung der Bevölkerung ist der Bundesfreiwilligendienst um ein Freiwilliges Handwerksjahr zu erweitern. Dabei ist die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit der Einsatzstelle und der Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst künftig weiter zu fassen.
Ziele Zielgruppe Einsatzbereiche Dauer Struktur Aufgabe der Handwerksbetriebe Rolle der Handwerksorganisation
Ziele
Ziele eines “Freiwilligen Handwerksjahrs” im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes haben sowohl eine gesellschaftspolitische als auch eine bildungspolitische Ausrichtung:
1. Gesellschaftspolitische Ziele
- Unterstützung des Bevölkerungsschutzes durch Vermittlung handwerklicher Grundkompetenzen,
- Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und demokratischer Strukturen,
- Unterstützung der Grundversorgung der Bevölkerung durch Vermittlung in eine handwerkliche Ausbildung.
2. Bildungspolitische Ziele
- Nachholende und umfassende Berufsorientierung im Rahmen eines Praktikumskonzepts,
- Berufsorientierung mit erstem Kompetenzaufbau.
Zielgruppe
Mit dem Freiwilligen Handwerksjahr werden junge Menschen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht angesprochen, die einen Beitrag für die Gesellschaft leisten wollen und darüber hinaus Interesse an handwerklichen Tätigkeiten haben. Die bisherigen Angebote des Bundesfreiwilligendienstes decken diese Neigungen bisher nicht ab.
Einsatzbereiche
Entsprechend den im Bundesfreiwilligendienstgesetz und Entschließungsantrag des Bundestags zur Stärkung der Freiwilligendienste vorgesehenen Einsatzbereiche, könnten Handwerke beispielhaft folgendermaßen zugeordnet werden:
- Bevölkerungsschutz: Bau- und Ausbauhandwerke, Metall- und Elektrohandwerke, Gesundheitshandwerke, Lebensmittelhandwerke, Fahrzeugtechnische Handwerke, Bestatter
- Kultur: gestalterische Handwerksberufe, Musikintrumentenmacher
Das Freiwillige Handwerksjahr wäre arbeitsplatzneutral auszurichten und soll keine Ausbildungsplätze ersetzen.
Dauer
Die Dauer des Freiwilligen Handwerksjahr beträgt zwischen sechs und 18 Monaten.
Struktur
Ein Freiwilliges Handwerksjahr sollte sich im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes in eine bevölkerungsschutzrelevante Grundausbildung und Praktika in einem oder mehreren Handwerksbetrieben gliedern. Zu Beginn und während der Praktikumsphase würden die Freiwilligen durch die jeweils zuständige Handwerkskammer oder Kreishandwerkerschaft betreut und an einem politischen Seminar teilnehmen:
Grundausbildung Bevölkerungsschutz (z. B. durch jeweiligen THW-Ortsverband)
- allgemeines Wissen über den deutschen und europäischen Katastrophenschutz,
- Ausbildung an typischen Werkzeugen und Geräten des Katastrophenschutzes.
Onboarding-Veranstaltung (1-3 Tage) und fortlaufende Betreuung durch die jeweilige Handwerkskammer oder Kreishandwerkerschaft
- Rechte und Pflichten im Praktikumsbetrieb,
- Vernetzung der Freiwilligen,
- Berufsorientierung.
Seminar zur politischen Bildung (5 Tage)
- politische Bildung durch Bildungszentren des Bundes.
Praktika in Handwerksbetrieben
- Mehrmonatige Praktika in einem oder mehreren Handwerksbetrieben
Aufgabe der Handwerksbetriebe als Einsatzorte
Die praktische Phase des Freiwilligen Handwerksjahrs würden die Freiwilligen in Handwerksbetrieben leisten, die als Einsatzorte mit den Einsatzstellen (Handwerkskammer oder Kreishandwerkerschaft) kooperieren.
1. Anerkennung als Einsatzstelle
Handwerkskammern / Kreishandwerkerschaften könnten vom Bundesamt für Zivile Angelegenheiten (BAfZA) als Einsatzstelle anerkannt werden und mit Handwerksbetrieben kooperieren, die
- ausbildungsberechtigt sind,
- eine feste Ansprechperson für Freiwillige und die steuernde Einsatzstelle (Handwerkskammer oder Kreishandwerkerschaft) benennen,
- die Beschäftigung, Anleitung und Betreuung der Freiwilligen nach den Bestimmungen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes sicherstellen,
- die Freiwilligen persönlich und fachlich begleiten und für deren Anleitung und Betreuung qualifiziertes Personal einsetzen,
- der zuständigen Einsatzstelle (Handwerkskammer oder Kreishandwerkerschaft) Kontrollmöglichkeiten einzuräumen, z. B. durch Berichte oder Besuche vor Ort.
2. Verantwortlichkeiten
Handwerksbetriebe wären als Einsatzorte für die Anleitung und Betreuung der Freiwilligen bei ihren Tätigkeiten verantwortlich. Ebenso wären sie gemeinsam mit der Einsatzstelle für die pädagogische Begleitung und Zahlung des Taschengeldes zuständig.
3. Finanzierung und Eigenbeteiligung
Soweit die Freiwilligen Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder entsprechende Geldersatzleistungen, Mobilitätszuschläge oder entsprechende Sachleistungen erhalten, würden die Einsatzstellen diese Leistungen für den Bund erbringen.
Den Einsatzstellen würde der Aufwand für das Taschengeld, die Sozialversicherungsbeiträge, die gesetzlich geregelten Zuschüsse zu Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und die pädagogische Begleitung erstattet. Betriebe würden den Freiwilligen Erholungsurlaub gewähren.
Die Eigenbeteiligung des Handwerksbetriebs für den Aufwand für das Taschengeld, die Sozialversicherungsbeiträge, die gesetzlich geregelten Zuschüsse zu Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und die pädagogische Begleitung sollte maximal 500 Euro im Monat betragen.
4. Arbeitszeugnis
Bei Beendigung des freiwilligen Dienstes erhalten die Freiwilligen von der Einsatzstelle ein schriftliches Arbeitszeugnis.
Rolle der Handwerksorganisation (Einsatzstellen)
Eine Betreuung und Steuerung der Einsatzorte (Handwerksbetriebe) würde analog zum Bundesfreiwilligendienstgesetz durch Einsatzstellen erfolgen. Für die Übernahme der entsprechenden Betreuungsaufgaben würden sich insbesondere Handwerkskammern und Kreishandwerkerschaften anbieten. Als Einsatzstellen wären sie zuständig für die
- Wahrnehmung der Interessen der Einsatzstellen und -orte gegenüber dem Bundesamt für zivile Angelegenheiten (BAfzA),
- Unterstützung der Einsatzorte bei der Durchführung des Freiwilligen Handwerksjahrs als Bundesfreiwilligendienst,
- Benennung einer festen Ansprechperson für die Betreuung der Einsatzorte (Handwerksbetriebe) und dem Bundesamt für zivile Angelegenheiten (BAfzA).
Finanzierung
Kosten für den anfallenden Verwaltungsaufwand (Personal- und Sachmittel) und die pädagogische Betreuung würde der Bund erstatten.
Die Kosten für die Seminare zur politischen Bildung und die Grundausbildung Bevölkerungsschutz sowie die Fahrtkosten der Teilnehmenden würde der Bund tragen.
Freiwilliges Handwerksjahr als Zivildienst
Sofern eine Wehrpflicht wiedereingeführt wird, könnte für anerkannte Kriegsdienstverweigerer §14c (Absatz 1) Zivildienstgesetz (ZDG) zur Anwendung kommen. Kriegsdienstverweigerer könnten sich alternativ zum Zivildienst für ein Freiwilliges Handwerksjahr nach dem Bundesfreiwilligendienst verpflichten. Die Verpflichtung wäre bei einem Bundesfreiwilligendienst gegenüber einer zugelassenen Einsatzstelle (Handwerksbetrieb) zu übernehmen.
Übergang vom Wehrdienst in Ausbildung
Als wesentliches Element der neuen Gesellschaftsdienste wird der (freiwillige) Wehrdienst attraktiver ausgestaltet, damit sich künftig mehr Schulabsolventinnen und -absolventen für einen Dienst in der Bundeswehr entscheiden. In der Folge wird die Bildungsbiografie der Wehrdienstleistenden vorrübergehend unterbrochen.
Um die jungen Menschen nach Verlassen der Bundeswehr - ggf. wieder - an das berufliche Bildungssystem heranzuführen und Nachwuchskräfte für das Handwerk zu gewinnen, müssen Unterstützungsangebote für einen Übergang in Ausbildung entwickelt werden.
Voraussetzung hierfür sind regionale Kooperationen zwischen der Bundeswehr, dem Handwerk und den Arbeitsagenturen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist ein systematischer Berufsorientierungs- und Vermittlungsansatz für die Wehrdienstleistenden mit persönlichen Beratungsangeboten, umfassenden Informationen zur Aus- und Weiterbildung im Handwerk sowie Angeboten für Praxiserfahrungen.
Sofern ein Ausbildungsabbruch zugunsten eines (freiwilligen) Wehrdienstes von Auszubildenden in Betracht gezogen wird, sollte zunächst ein Gespräch mit der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer angeboten werden.
Berufsorientierung
Wehrdienstleistende, die noch keine Vorstellung von ihrem weiteren Bildungsweg haben, sollen durch eine nachholende Berufsorientierung dabei unterstützt werden, anhand ihrer Interessen und Talente eine qualifizierte Berufswahl zu treffen.
1. Angebote für Wehrdienstleistende
Information und Beratung
- Die Bundeswehr gibt Wehrdienstleistenden Hinweise auf digitale Informationsangebote des Handwerks zur Aus- und Weiterbildung.
- Die Handwerkskammer führt Präsenzveranstaltungen für Wehrdienstleistende durch, um über Ausbildungsmöglichkeiten und Karrierewege zu informieren.
Praktikum
- Die Bundeswehr ermöglicht Wehrdienstleistenden die Teilnahme an ein- bis mehrtägigen Berufsorientierungspraktika in den Werkstätten der Bildungszentren des Handwerks und in Handwerksbetrieben.
- Die Handwerkskammer vermittelt auf Nachfrage Praktikumsbetriebe für die Wehrdienstleistenden.
- Im Rahmen von Verpflichtungszeiten von mehr als einem Jahr ermöglicht die Bundeswehr Wehrdienstleistenden die Teilnahme an mehrwöchige Berufsorientierungspraktika in Handwerksbetrieben.
- Die Handwerkskammern und Innungen bieten in ihren Bildungszentren Berufsorientierungspraktika für Wehrdienstleistende an.
2. Finanzierung
Fahrtkosten, die Sach- und Personalkosten für die Durchführung von Praktika in den Bildungszentren des Handwerks und die Praktikumsvergütung sollten im Rahmen der Berufsförderung erfolgen.
Übergang in Ausbildung
Wehrdienstleistende mit konkreten Berufsvorstellungen erhalten Vermittlungsangebote in eine betriebliche Ausbildung und werden unterstützt, Betriebskontakte herzustellen. Bei längeren Verpflichtungszeiten erfolgt bereits während des Wehrdienstes ein berufsspezifischer Kompetenzaufbau mit dem Ziel der Verkürzung einer sich anschließenden Ausbildung im Handwerk.
1. Angebote für Wehrdienstleistende
Vermittlung
- Die Bundeswehr informiert über und verweist auf digitale Ausbildungsplatzbörsen des Handwerks, beispielsweise www.lehrstellenradar.de
- Wehrdienstleistenden wird die Teilnahme an Vermittlungsaktionen der Handwerkskammern und Innungen ermöglicht
Berufsvorbereitung
- Die Bundeswehr ermöglicht Wehrdienstleistenden die Teilnahme an berufsvorbereitenden Angeboten für einen gelingenden Ausbildungsstart, beispielsweise Assistierte Ausbildung, Deutschsprachkurse, Einstiegsqualifizierung.
Kompetenzerwerb
- Bei einem Wehrdienst von mindestens einem Jahr können Wehrdienstleistende im Rahmen von mehrmehrmonatigen Betriebspraktika durch die Vermittlung von Qualifizierungsbausteinen berufsspezifische Kompetenzen erwerben, die auf eine Ausbildung zeitlich angerechnet werden können.
2. Finanzierung
Die Finanzierung der Praktikumsvergütung, Aufstockung der Ausbildungsvergütung und Fahrtkosten sollte im Rahmen der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erfolgen.