Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Ausbildungsprüfungen im Handwerk

Die handwerkliche Ausbildung schließt mit einer Gesellenprüfung ab, in der die berufliche Handlungsfähigkeit der Lehrlinge und damit der Erfolg der Ausbildung durch eine unabhängige Prüfungskommission festgestellt wird.

Die Gesellenprüfungen werden von den Handwerkskammern oder von beauftragten Innungen durchgeführt.

Prüfungsausschuss

In den Prüfungsausschüssen sind mindestens drei Personen, je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitgeber-, der Arbeitnehmer- und der Berufsschulseite, tätig. Sie bewerten die Prüfungsleistungen gemeinsam.

Prüfungsinhalte und -anforderungen

Die Prüfungen erfolgen in unterschiedlichen Bereichen und werden in der Regel sowohl schriftlich (z. B. mit Fachaufgaben) als auch praktisch (z. B. mit Arbeitsaufgaben, durch Anfertigung eines Prüfungsstücks) durchgeführt. Oftmals wird ergänzend ein Prüfungsgespräch durchgeführt. Die Prüfungsanforderungen sind für jeden Beruf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt:

Gesellenprüfungsordnung

Das Prüfungsverfahren ist in der Gesellenprüfungsordnung der Handwerkskammer geregelt. Dort finden sich z. B. Vorschriften über die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses, das Zulassungsverfahren, die Durchführung der Prüfung, das Bewertungsverfahren und die Wiederholungsprüfung.

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) hat eine Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen empfohlen:
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA121.pdf

Gesellenprüfungszeugnis

Sind die Prüfungsanforderungen erfüllt und ist die Prüfung bestanden, erhalten die Teilnehmer ein Prüfungszeugnis als formalen Nachweis ihrer Berufsqualifikation. Für das Zeugnis kann auch eine englische oder französische Übersetzung beantragt werden.

Sonstige Prüfungen im Handwerk

Neben den Gesellenprüfungen werden im Handwerk auch

  • Abschlussprüfungen auf Grundlage des BBiG (in Berufen, die nicht auf Grundlage der HwO beruhen, aber dennoch im Handwerk ausgebildet werden),
  • Zwischenprüfungen (zur Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Ausbildung,
  • Umschulungsprüfungen (für Umschüler) und
  • so genannte Externenprüfungen (für Menschen, die einen Berufsabschluss ohne vorhergehende Ausbildung erwerben wollen) durchgeführt.

Darüber hinaus werden auch für die berufliche Weiterbildung Fortbildungsprüfungen durchgeführt.

Insgesamt stellt das Handwerk eine umfangreiche Prüfungsinfrastruktur zur Verfügung, die einen hohen Personaleinsatz im organisatorischen und noch höheren persönlichen Einsatz der ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer im operativen Bereich erfordert.

Weitere Informationen:

Allgemeine Informationen über das Prüfungsamt und spezielle Informationen für Prüfer und Prüferinnen: Prüferportal
Rechtsgrundlagen zur Gesellenprüfung §§ 31 – 40 a HwO

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