Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Externenprüfungen im Handwerk

Die Externenprüfung bietet erfahrenen Berufspraktikern die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben.

    Der Weg zu einer Gesellenprüfung mit Berufserfahrung

    Was ist eine Externenprüfung?

    Die Externenprüfung bietet erfahrenen Berufspraktikern die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben. Die Anforderungen in der Externenprüfung sind identisch mit denjenigen, die an Auszubildende gestellt werden. Die Prüfungen haben theoretische und fachpraktische Anteile und werden in der Regel gemeinsam mit den Auszubildenden abgelegt.

    Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung

    Personen, die die Externenprüfung ablegen wollen, müssen eine längere Berufstätigkeit in dem Beruf nachweisen, in dem sie die Prüfung ablegen möchten. Sie muss mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit betragen. Bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf sind das 4,5 Jahre Berufstätigkeit. Dazu zählen auch Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf ebenso wie Zeiten der Ausbildung oder Berufstätigkeit im Ausland. Wichtig ist, dass durch die Tätigkeiten die wesentlichen beruflichen Anforderungen aus der Ausbildungsordnung abgedeckt werden.

    Wenn eine Person die Mindestzeit an beruflicher Tätigkeit nicht nachweisen kann, ist dennoch eine Prüfungszulassung möglich, wenn auf andere Weise dargelegt wird, dass die für einen Prüfungserfolg erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit vorliegt. Die berufliche Handlungsfähigkeit kann beispielsweise durch Zertifikate von einer längeren und fundierten beruflichen Qualifizierungsmaßnahme belegt werden. Ob die Voraussetzungen für die Prüfungszulassung erfüllt werden, entscheidet die Kammer bzw. der Prüfungsausschuss jeweils einzelfallbezogen.

    Die Vorbereitung auf die Externenprüfung

    Wie für jede Prüfung ist eine gezielte Prüfungsvorbereitung die beste Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss. Es ist möglich, sich selbständig auf die Prüfung vorzubereiten; sinnvoll ist es jedoch regionale Qualifizierungsangebote zu nutzen. Hierzu empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zur regionalen Handwerkskakmer oder auch zur Arbeitsagentur.

    Termine und Gebühren

    In der Regel werden Prüfungen zwei Mal im Jahr angeboten, zumeist im Sommer bzw. im Winter. Die Prüfungen sind gebührenpflichtig.

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