Zentralverband des
Deutschen Handwerks

Minijobs erhalten: Systemrelevant für Betriebe und Beschäftigte

im Zuge der Beschlüsse der Alterssicherungs-Kommission wird die Abschaffung der Minijobs diskutiert. Für viele Handwerksbetriebe wäre deren Wegfall jedoch fatal. Warum Minijobs unbedingt zu erhalten sind, darüber informiert beiliegendes ZDH kompakt.

Betriebe und Beschäftigte brauchen auch künftig attraktive Minijobs

Sachstand

Minijobs spielen in vielen Bereichen der deutschen Wirtschaft eine zentrale Rolle. Auch im Handwerk sind Minijobs wichtig, um das Angebot an Dienstleistungen und Waren im Interesse der Kundinnen und Kunden sicherzustellen. Minijobber sind oft zu Randzeiten im Einsatz, wie beispielsweise der Sonntagsverkauf in Bäckereien, im Rahmen von Reinigungstätigkeiten von Büroräumen bei der Gebäudereinigung oder auch bei Bereitschafts- und Notdiensten z. B. bei gebäudetechnischen Havarien und Notfällen im Haushalt. Aber nicht nur für den Erhalt des Angebots von Handwerksbetrieben sind die Minijobs essenziell. Auch die Beschäftigten selbst profitieren von den Regelungen. Viele Minijobber sind Rentner/-innen, Student/-innen oder Schüler/-innen. Für sie ist der beitrags- und steuerfreie Minijob eine wichtige Einkommensquelle. 

Daher gilt: Sollten die Minijob-Regelungen, wie derzeit im Zuge der Beschlüsse der 
Alterssicherungskommission diskutiert wird, komplett abgeschafft werden, werden viele Minijobber ihre Tätigkeit aufgeben, weil diese aufgrund der Beitragspflicht, aber vor allem wegen der resultierenden vollen Versteuerung ggf. auf Lohnsteuerklasse 5 oder 6, zum Beispiel neben der Rente als Haupteinkommensquelle, unattraktiv wird.

Warum Minijobs zu erhalten sind und was zu tun ist

  • Minijobs müssen erhalten bleiben. Sie stellen für viele Handwerksbetriebe ein zentrales Element für ein flexibles Angebot dar. Ein Wegfall würde dazu führen, dass Betriebe ihr Leistungsangebot deutlich reduzieren müssten. Für einzelne Kleinstbetriebe und Existenzgründer könnte es sogar bedeuten, dass ihre Tätigkeit komplett zum Erliegen kommt. Insgesamt hätte dies spürbare negative Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung mit handwerklichen Produkten und Dienstleistungen, gerade auch im ländlichen Raum.
     
  • Minijobs sind vor allem für Beschäftigte finanziell attraktiv, während sie für 
    Arbeitgeber durchschnittlich teurer sind als sozialversicherungspflichtige 
    Beschäftigung. Deshalb würden bei einer Abschaffung der Minijob-Regelung und einer Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung viele Minijobber ihre Tätigkeit vor allem mit Blick auf die resultierende steuerliche Belastung aufgeben. Das gilt vor allem nahezu flächendeckend für alle Minijobs im Nebenerwerb.
     
  • Die geringfügige Beschäftigung und damit die Beschäftigung im Rahmen von 
    Minijobs wurde 1977 auch mit dem Ziel eingeführt, Menschen mit Kleinstjobs aus der Schwarzarbeit zu holen, was durchaus gelungen ist. Die Abschaffung der Regelung würde gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten unweigerlich zu einer deutlichen Zunahme von Schwarzarbeit führen. Deshalb ist auch eher mit Einnahmeausfällen in der Sozialversicherung, statt der erwarteten Mehreinnahmen zu rechnen. Experten erwarten ein Anwachsen der Schattenwirtschaft um bis zu 25 Mrd. Euro.
     
  • Selbst wenn Minijobs als Beschäftigungsform grundsätzlich erhalten bleiben, so droht eine “kalte Abschaffung” durch eine erhebliche Verteuerung. Vor diesem Hintergrund sollte es maximal bei der bereits beschlossenen Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags bleiben. Auf die Einführung eines Pflegeversicherungsbeitrags, die obligatorische Aufstockung der Rentenbeiträge und die vorgesehene Erhöhung der Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent muss verzichtet werden. 
     
  • Statt Minijobs voll sozialversicherungspflichtig zu machen, wie von der Alterssicherungskommission vorgeschlagen, sollten bekannte Fehlanreize gezielt beseitigt werden. Die Pauschalversteuerung muss dabei zwingend erhalten bleiben.

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  • Minijobs erhalten - Systemrelevant für Betriebe und Beschäftigte
    ZDH kompakt, September 2026